Stiftung Warentest warntPapierüberweisungen: Banken versäumen wichtige Überprüfung

Ob online oder via Überweisungsträger: Banken müssen seit einiger Zeit prüfen, ob bei einer Überweisung der Empfängername und die IBAN zusammenpassen. Nicht überall klappt das gut, zeigt ein Test.
Seit Oktober 2025 müssen Banken bei Überweisungen im Euro-Raum prüfen, ob Name und IBAN des Empfängers übereinstimmen. Gibt es hier Unregelmäßigkeiten, weil etwa der Name falsch geschrieben ist, müssen Banken vor der finalen Freigabe darauf hinweisen. Das soll Fehlüberweisungen und Missbrauch vorbeugen. Bei Onlineüberweisungen erfolgt dieser Abgleich maschinell. Bei Papierüberweisungen übernimmt diese Aufgabe der Bankmitarbeiter - zumindest in der Theorie.
Denn in der Praxis hat die Stiftung Warentest in einer stichprobenartigen Untersuchung festgestellt, dass einige Banken es mit dieser Pflicht nicht ganz so genau nehmen. Mehrere Testpersonen der Stiftung besuchten sechs Filialen verschiedener Banken und Sparkassen und gaben dort am Schalter Überweisungsscheine ab, auf denen Empfängername und IBAN nicht zueinanderpassten. Zwar waren die Daten jeweils echt, sie gehörten aber in der Kombination nicht zusammen.
Einfallstor für beliebte Betrugsmasche weiter offen
Das Ergebnis fiel ernüchternd aus: Keiner der Mitarbeiter führte den verpflichtenden Empfänger-Check durch. Die Folge: Das Geld kommt damit zwar auf dem Konto an, das zur eingetragenen IBAN gehört, aber nicht bei dem jeweils auf dem Überweisungsschein angegebenen Empfänger.
Das bietet einer vor Einführung des Empfänger-Checks beliebten Betrugsmasche noch immer ein Einfallstor. Der Stiftung Warentest zufolge haben Kriminelle zuvor etwa echte Rechnungen manipuliert und gezielt die Kontonummer verändert. So konnte zum Beispiel Geld für die Waschmaschinenreparatur leicht auf einem falschen Konto landen. Der eingeführte Abgleich sollte diese Masche erschweren.
Papierüberweisungen sind noch immer gefragt
Und obwohl dem Statistischen Bundesamt zufolge inzwischen zwei von drei Deutschen (67 Prozent) vom Onlinebanking Gebrauch machen, zählte die Bundesbank allein im ersten Halbjahr 2025 noch 275 Millionen beleghafte Überweisungen. Das ist immerhin jede 14. in Deutschland veranlasste Überweisung.
Gut zu wissen: Für Banken gilt die gesetzliche Prüfpflicht ausschließlich bei Papierüberweisungen, die während der Öffnungszeiten in der Filiale abgegeben werden. Wer seinen Überweisungsträger also einfach in den Briefkasten der Bank wirft, hat darauf ohnehin keinen Anspruch, teilt Warentest mit.
Aufgrund des ernüchternden Ergebnisses raten die Tester dazu, beim Ausfüllen eines Überweisungsträgers unbedingt auf die Korrektheit der IBAN zu achten - denn dorthin fließt das Geld. "Der eingetragene Name hat dagegen in unserem Test keine Rolle gespielt", sagt Stephanie Pallasch von der Stiftung Warentest. Wer Wert auf den Abgleich von Nummer und Namen legt, sollte besser zum Onlinebanking wechseln. "Dort funktioniert der Abgleich nach unserer Kenntnis ohne Probleme", so die Warentesterin.