Das Alter spielt keine Rolle Patientenverfügung sinnvoll
14.04.2010, 11:26 UhrVon einer Patientenverfügung wollen die meisten nichts wissen, denn in ihr wird das Ende des Lebens geregelt. Dabei kann man Angehörigen mit dem Dokument für den Ernstfall mehr Sicherheit geben.

Die Krankheitsbilder Wachkoma, Demenz und schwere Alzheimer führt der Gesetzgeber als Beispiele an, die in der Patientenverfügung berücksichtigt werden sollten.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Nach einem Unfall liegt man im Wachkoma, kann sich mit der Außenwelt nicht verständigen, vegetiert dahin. Das dürfte für jeden eine grausame Vorstellung sein. Etwas, dass man am liebsten verdrängen würde. Man redet sich ein, dass das nur anderen passiert und man selbst davon verschont bleibt. Doch die Realität sieht anders aus.
Seit Herbst des vergangenen Jahres ist es viel einfacher geworden, für diesen Fall seinen Willen vorher festzulegen. Möglich macht dies die Patientenverfügung. Volljährige können selbst bestimmen, ob und wie sie später ärztlich behandelt werden wollen, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Der Gesetzgeber hat hier unter anderen Fälle von Wachkoma, Demenz oder schwerer Alzheimer im Blick.
Keine aktive Sterbehilfe
Die Patientenverfügung ist zweifelsohne für jeden sinnvoll. Doch wirklich beschäftigen möchte man sich damit lieber nicht, denn bei Gesundheit kann man sich nur schwer vorstellen, dass eine Krankheit so schwer ist, dass man lieber sterben möchte. Nichts anderes regelt aber im Prinzip die Patientenverfügung. In ihr schreibt man nieder, welche lebenserhaltenden Maßnahmen im Ernstfall ergriffen oder unterlassen werden sollen.
Das Drängen auf aktive Sterbehilfe ist dabei verboten. Passive Sterbehilfe darf gefordert werden. Es kann also beispielsweise festgehalten werden, dass lebenserhaltende Maßnahmen und künstliche Ernährung in einem gewissen Stadium unterbleiben sollen. Umgekehrt ist es nicht möglich, Lebenserhaltungsmaßnahmen zu fordern, die aus medizinischer Sicht nicht möglich sind.
Wünsche über den Tod hinaus
In der Patientenverfügung kann man auch festhalten, ob eine Organspende erlaubt ist und auf welche Art die Bestattung erfolgen soll. Experten empfehlen, dass man die Patientenverfügung nicht allein im stillen Kämmerlein aufsetzen soll, sondern sich Unterstützung bei einem Arzt holt. Hierbei geht es weniger um Formalitäten. Formulierungshilfen stellt zum Beispiel auch das Bundesjustizministerium zur Verfügung. Auf 14 Seiten gibt es Hintergrundinformationen, Hilfestellungen zum Aufbau der Patientenverfügung und Textbausteine. Mit dem Arzt sollte man hingegen erörtern, welche Vorerkrankungen man hat, welche Szenarien denkbar sind und in welchen Situationen welche Maßnahmen ergriffen werden oder unterbleiben sollen.
Ganz wichtig ist, dass man die Patientenverfügung regelmäßig erneuert. Es besteht zwar kein Aktualisierungszwang, doch Experten empfehlen, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen. Hat sich nichts geändert, kann man sie einfach mit aktuellem Ort, Datum und Unterschrift versehen. Damit wird deutlich, dass die Patientenverfügung aktuell ist. Der medizinische Fortschritt kann allerdings auch Änderungen in der Patientenverfügung sinnvoll machen. Früher aussichtslose Situationen sind heute behandelbar.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Eine Patientenverfügung nutzt im Ernstfall natürlich nur etwas, wenn andere Menschen wissen, dass es sie gibt und wo sie zu finden ist. Ärzte sind gesetzlich nicht verpflichtet, dies zu prüfen. Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang, auch noch über eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung nachzudenken. In dieser kann man eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, über finanzielle, persönliche oder medizinische Punkte zu entscheiden. Dies hat allerdings enorme Konsequenzen, da das eigene Selbstbestimmungsrecht auf eine andere Person übertragen wird.
Bei der Betreuungsverfügung werden der oder die Betreuer gerichtlich überprüft. Grundsätzlich sollte man sich überlegen, ob eine verwandte Person dafür geeignet ist, da Angehörige unter Umständen auch mögliche Geldvorteile sehen könnten.
Quelle: ntv.de