Ratgeber

Strompreiserhöhung Probleme bei Sonderkündigung

Erhöht der Stromanbieter seine Preise, ergibt sich daraus nicht automatisch ein Recht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages. Das erklärt Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Viele Stromkunden haben mittlerweile Sonderverträge abgeschlossen. "Darin stehen im Kleingedruckten oft auch entsprechende Klauseln für den Fall einer Preiserhöhung." Ob und wie schnell Verbraucher im Falle einer Preiserhöhung den Stromanbieter wechseln kann, lässt sich deshalb nicht pauschal sagen.

Kontrolle des Kleingedruckten

Wer jedoch glaube, beim Kleingedruckten gehe es nicht mit rechten Dingen zu, könne die AGB von einem Juristen prüfen lassen. Diese Mühe können sich Verbraucher sparen, die ihren Strom noch von einem ehemaligen Monopolisten beziehen: Bei solchen Grundversorgungsverträgen gilt ohnehin eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende, so dass ein Wechsel sowieso relativ kurzfristig machbar ist.

Bei einem Wechsel des Anbieters könne es durchaus zu Problemen kommen, sagt Christian Michaelis von der Verbraucherzentrale in Stuttgart. Dass der Kunde am Ende jedoch ohne Strom dasteht, ist sehr unwahrscheinlich. Schließlich muss im Notfall der Stromanbieter, der früher vor Ort das Monopol innehatte, den Haushalt beliefern.

Quelle: ntv.de

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