Ratgeber

Vor Gericht ziehen und Steuern sparen Prozesskosten sind absetzbar

Bislang waren nur Rechtsstreitigkeiten von existenzieller Bedeutung abzugsfähig.

Bislang waren nur Rechtsstreitigkeiten von existenzieller Bedeutung abzugsfähig.

(Foto: dpa)

Wer sich in einem Zivilprozess vor Gericht streitet, kann die Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert (Az: VI R 42/10). Bislang waren die Kosten eines Zivilprozesses je nach Gegenstand der Verhandlung nur in Ausnahmefällen steuerlich absetzbar.

Mit dem neuen Urteil legte der BFH fest, dass sie unabhängig vom Gegenstand des Prozesses abgesetzt werden können. Bedingung ist jetzt nur noch, dass die Aufwendungen unausweichlich waren. Das ist dann gegeben, wenn die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Davon sei auszugehen, wenn der Erfolg des Zivilprozesses mindestens ebenso wahrscheinlich wie ein Misserfolg sei, so die Richter.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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