Ratgeber

Kostenerstattung für Pauschalurlauber Reiseverband sieht höhere Gewalt

2qgm4433.jpg4191872794457411522.jpg

(Foto: dpa)

Pauschalreisende, die wegen der Aschewolke über Europa auf ihren Urlaub ganz oder teilweise verzichten mussten, sollten nach dem Rat von Verbraucherschützern auf eine Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge bestehen. Pauschalurlauber hätten ein Recht auf Rückzahlung, sagte der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Michael Wortberg. Die Reiseveranstalter könnten sich seiner Auffassung nach nicht auf höhere Gewalt berufen. Sie hätten mit ihren Kunden vereinbart, dass diese einen Flug bekämen.

Der Deutsche Reiseverband dagegen teilte mit, Pauschalreisende müssten bei Reiseabsage wegen höherer Gewalt mit einer Eigenbeteiligung rechnen. Verbraucherschützer Wortberg prophezeite Pauschalurlaubern, die auf Rückzahlung bestehen, daher "Ärger". Notfalls müssten sie ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen, sagte er.

Individualreisende, die wegen der Flugausfälle privat gebuchte Hotels oder andere Ferienunterkünfte stornieren mussten, haben dagegen keinen Anspruch auf eine Übernahme der Kosten durch die Reiserücktrittskostenversicherung, wie Wortberg erklärt. Im Rahmen üblicher Reiserücktrittsversicherungen würden Stornokosten nur erstattet, wenn der Reisende oder ein Angehöriger schwer erkrankt oder ein Schaden am Eigentum wie etwa ein Hausbrand eintritt, erklärte er. Die Annullierung eines Fluges sei kein versichertes Ereignis.

Quelle: ntv.de, AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen