Klage gegen Mogelpackung Sanella bekommt ihr Fett weg
20.02.2024, 14:25 Uhr Artikel anhören
Das Landgericht Hamburg hat festgestellt, dass Upfield Verbraucher bei der Umstellung der Packungsgröße in die Irre geführt hat.
(Foto: VZHH)
Mogelpackungen sind eine Plage. Schließlich werden Verbrauchern so versteckte Preiserhöhungen untergejubelt. Die Verbraucherzentrale Hamburg klagt nun erfolgreich gegen das Unternehmen Upfield, welche die Füllmenge ihres Streichfetts von 500 auf 400 Gramm pro Becher reduziert hat.
Bereits 2022 wurde das Streichfett Rama des Herstellers Upfield zur "Mogelpackung des Jahres" gekürt, da das Produkt mit 400 statt 500 Gramm Inhalt zum selben Preis verkauft wurde und sich so um 25 Prozent verteuerte.
Ähnlich sieht die Sache beim Streichfett Sanella von Upfield aus. Das Landgericht Hamburg hat hier nun festgestellt, dass das Unternehmen Verbraucher bei der Umstellung der Packungsgröße in die Irre geführt hat. Der Lebensmittelkonzern hatte vor rund 18 Monaten die Füllmenge des Produkts von 500 auf 400 Gramm pro Becher reduziert, während die Verpackung unverändert blieb. Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH), die gegen Upfield geklagt hatte, sieht sich durch das Urteil des Landgerichts bestätigt und fordert darüber hinaus den Gesetzgeber zum Handeln auf (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2024, Az. 406 HKO 121/22, noch nicht rechtskräftig).
Kein Hinweis auf geänderte Füllmenge
"Wenn im identischen Becher ohne einen zusätzlichen Hinweis plötzlich 100 Gramm weniger Streichfett drin sind, ist das für uns ein klarer Fall von Irreführung. Wir freuen uns, dass das Gericht mit seinem wegweisenden Urteil unserer Auffassung gefolgt ist", so Armin Valet von der VZHH. Demnach dürfen Hersteller nicht mehr einfach weniger Inhalt in gleich großen Verpackungen verkaufen, ohne auf die geringere Füllmenge hinzuweisen. Upfield hatte ab Sommer 2022 nur noch 400 Gramm Sanella in den ursprünglichen Becher gefüllt, der zuvor jahrelang 500 Gramm enthielt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung in dem Verfahren wie folgt:
- Der Vertrieb der 400-Gramm-Packung ohne deutlich sichtbaren aufklärenden Hinweis über die geänderte Füllmenge ist jedenfalls für einen Zeitraum von 3 Monaten irreführend (...).
- Die angegebene Füllmenge wird dem Durchschnittsverbraucher vielfach entgehen. Er wird aufgrund des übereinstimmenden Erscheinungsbildes der Verpackungen davon ausgehen, ein auch hinsichtlich der Füllmenge unverändertes Produkt zu erwerben.
Durch die versteckte Preiserhöhung bei Sanella mussten Kunden bei gleichem Verkaufspreis im Handel unterm Strich 25 Prozent mehr für das Streichfett bezahlen.
"Die Politik muss Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Täuschungen wie bei Sanella schützen", sagt Valet. Denn was eine Mogelpackung im rechtlichen Sinne sei, lasse sich aufgrund lückenhafter gesetzlicher Regelungen oft nur schwer feststellen. Konkret fordert der Verbraucherschützer, dass Hersteller die alte und die neue Füllmenge sowie die prozentuale Reduzierung für bis zu zwölf Monate auf der Produktverpackung angeben müssen. Außerdem sollte die Packung mit dem Inhalt schrumpfen, um den Unterschied für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich zu machen.
Quelle: ntv.de, awi