Ratgeber

Rauchen am Arbeitsplatz Schutz für Nichtraucher

Nichtraucher müssen sich blauen Dunst am Arbeitsplatz nicht gefallen lassen. Nach der Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, sie vor Gesundheitsgefahren durch das Passivrauchen wirksam zu schützen.

Wieweit dies in der Praxis umgesetzt wird, ist allerdings umstritten. "Das Gesetz hat zu einer Verbesserung des betrieblichen Nichtraucherschutzes geführt", sagt Michaela Goecke, Projektkoordinatorin bei der Bundesvereinigung für Gesundheit in Bonn. Rauchfreie Arbeitsplätze nehmen zu. "Allerdings ist bei knapp drei Millionen Gewinn orientierten Unternehmen in Deutschland die Umsetzung noch nicht flächendeckend abgeschlossen."

Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg sind 8,5 Millionen Nichtraucher am Arbeitsplatz Tabakrauch ausgesetzt. Eine Studie schätzt die Zahl der Todesfälle aufgrund Passivrauchens in Deutschland auf 3300 jährlich. Aus Sicht des DKFZ ist der Nichtraucherschutz in der Arbeitswelt bisher alles andere als zufrieden stellend. Oft seien Betriebsräte durch ihr eigenes Rauchverhalten befangen. Wenn Auszubildende von 15 Kollegen acht Stunden am Tag zugequalmt würden, sei das ein Desaster, kritisiert Uta Christiane Brandt von der DKFZ-Hotline "Rauchfrei am Arbeitsplatz".

Dass Betriebsräte sich nicht ausreichend kümmern, ist nach Ansicht von Petra Müller-Knöß vom Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz der IG Metall in Frankfurt/Main pauschal nicht haltbar. "Sie müssen immer einen Spagat zwischen Nichtraucherschutz und betrieblichen Lösungen für die Raucher machen." Dass es Probleme gibt, bestätigt aber auch Heiner Vollmar, Leiter des Amtes für Arbeitsschutz in Recklinghausen: "Wo Kundenkontakt besteht, etwa in Banken oder in der Gastronomie, lässt sich ein Rauchverbot praktisch nicht aussprechen."

Bei den Nichtrauchern ist nach Vollmars Beobachtung aber das Bewusstsein gewachsen, dass sie nicht mehr von der Gnade der Raucher abhängig sind. Vereinbarungen und Regelungen dürften jedoch nicht dazu führen, dass das Betriebsklima beeinträchtigt wird. "Für die Umsetzung des betrieblichen Nichtraucherschutzes sollte sich ein Arbeitskreis bilden, der die Regelungen festlegt", rät Michaela Goecke. Der Betriebs- oder Personalrat hat ein Mitspracherecht und sollte beteiligt werden.

"Ein Arbeitnehmer, der Probleme mit dem Passivrauchen hat, sollte sich an seinen Arbeitgeber wenden", rät Benedikt Buchner. "Die effektivste und kostengünstigste Lösung ist ein Rauchverbot", erklärt der Jurist für Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Bremen. Verpflichtet, einen Raucherraum zur Verfügung zu stellen, sei ein Arbeitgeber nicht, so Buchner. Es sei ausreichend, wenn Mitarbeiter auf dem Außengelände an überdachten Plätzen rauchen können.

Informationen: Telefon-Hotline "Rauchfrei am Arbeitsplatz" des Deutschen Krebsforschungszentrums/WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle (Tel.: 06221/42 42 00, montags bis freitags 14.00 bis 18.00 Uhr).

Quelle: ntv.de

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