Fahrradversicherung Schutz jetzt rund um die Uhr
12.05.2009, 12:35 Uhr Versicherer bieten für Fahrräder zunehmend einen Rund-um-die-Uhr-Schutz an. Üblicherweise war ein Fahrrad bisher in der Hausratversicherung gegen Verlust in der Nacht nur gesichert, wenn es sich noch "in Gebrauch" befand oder zum Beispiel im Keller eingeschlossen war, erläutert Christoph Schmidt-Schröder vom Bund der Versicherten (BdV). Wer das Rad abends vor der Tür stellte, hatte bei Diebstählen oft Probleme. Denn der Fahrradschutz, der in der Hausratversicherung in der Regel als Zusatz abgeschlossen wird, galt in der Regel von 6.00 bis 22.00 Uhr.
"Etwa fünf bis zehn Prozent der Anbieter sind jetzt dazu übergegangen, einen Rund-um-die-Uhr-Schutz in ihre Vertragsbedingungen aufzunehmen", sagte der Referent für Hausrat- und Wohngebäudepolicen. Darunter sind die großen Versicherer. "Wir gehen deswegen davon aus, dass sich das in den nächsten zwei Jahren durchsetzen wird." Der BdV rät Versicherten dennoch dazu, den eigenen Anbieter nach solchen Bedingungen zu fragen und die günstigeren Konditionen einzufordern.
Versicherungssumme anpassen
Fahrräder sind in der Hausratversicherung laut Schmidt-Schröder in der Regel über einen Prämienaufschlag geschützt. Der Regelfall sei, dass Versicherte ein Prozent der Versicherungssumme für das Fahrrad versichern. Beträgt die Summe für den Hausrat 50.000 Euro, erhalten Verbraucher bei Diebstahl also 500 Euro Leistung. Einige Anbieter schließen auch Verträge über zwei Prozent, "ganz wenige über drei Prozent".
Ob neue oder alte Bedingungen: Grundsätzlich sollen Radfahrer ihr Rad mit einem Schloss sichern, wenn sie es abstellen. Dies sei Voraussetzung für eine Versicherungsleistung. Außerdem sollte der Kaufbeleg aufbewahrt werden, damit der Versicherung der Wert des Rades nachgewiesen werden kann.
Quelle: ntv.de, dpa