Deutschlands kleine Sünder Die Top 5 der Steuerschummeleien
19.03.2013, 18:35 UhrEhrlich währt am längsten, heißt es, aber stimmt das auch? Wie schaut es zum Beispiel bei Ihrer Steuererklärung aus, haben Sie da auch schon mal geschummelt? Dabei geht es nicht um das Schwarzgeld auf irgendwelchen Schweizer Konten, sondern um kleine Tricksereien am Rande der Legalität. Die treten nämlich viel häufiger auf. Welche das sind? Wir haben sie mal zusammengestellt, die fünf häufigsten Steuerschummeleien der Deutschen!
Gerade kleine Sünden passieren immer wieder wie man bei der Deutschen Steuergewerkschaft nur zu gut weiß. Gewerkschaftschef Thomas Eigenthaler war selbst neun Jahre Leiter eines Finanzamtes. Er nennt uns die Top Fünf der Steuerschummeleien.
Auf Platz fünf: Nichtangezeigte Nebeneinkünfte
Dazu zählt ein Nebenjob in der Bar. Ein bisschen Handwerken bei Freunden. Richtig dreist wird es bei Schwarzarbeit. Stets werden die Einnahmen nicht versteuert. Das Finanzamt wird eher durch Zufall fündig: Häufig über anonyme Hinweise – etwa von Nachbarn. "Manches passiert dann auch im Rahmen von Betriebsprüfun gen. Nehmen sie an, ein Gastwirt beschäftigt einen Kellner nebenbei. Und dann zieht der Gastwirt den Lohn, den er bezahlt bei seinen Ausgaben ab. Und dann wird der Betriebsprüfer eine Kontrollmitteilung schreiben und schon haben wir den nebenberuflichen Kellner an der Angel.", meint Thomas Eigenthaler.
Platz Vier: Angebliche Unterhaltsleistungen
Unterhaltsleistungen für Angehörige sind unter einer bestimmten Voraussetzung steuerlich absetzbar. Das ist die Bedürftigkeit. Viele ausländische Bürger nehmen es damit nicht so genau.
"Also wir stellen sehr häufig fest, dass die Angehörigen angeblich bedürftig sind, es in Wahrheit aber nicht sind. Sondern dass es sich um Vermögenstransfers ins Ausland handelt, die dort investiert werden", so Thomas Eigenthaler.
Dann landet das Geld nicht bei Verwandten - zum Beispiel in Istanbul. Sondern wird investiert, etwa an der Türkischen Riviera. Finanzbeamte haben das Nachsehen. Die Aufklärungsrate ist niedrig.
Platz Drei: das Arbeitszimmer
Der Klassiker, vor allem bei Freiberuflern, wie Thomas Eigenthaler weiß: "Ein Schreibtisch im Schlafzimmer. Ein Aktenschrank im Kinderzimmer, das ist kein Arbeitszimmer. Aber solche Verhältnisse findet man sehr häufig. Geschützt durch den privaten Bereich der Wohnung. Hier kommt ein Finanzamt sehr schwer dran".
Es sei denn, der Beamte kommt zu Besuch. Nein, nicht als Steuerfahnder, sondern angemeldet – wenn der Bürger einwilligt. Dann fliegt der Schwindel aber meist auf: Wenn das angebliche Arbeitszimmer doch nur ein Kinderzimmer ist.
Platz Zwei: Belege für Fachliteratur
Ganz typisch: Der Kauf eines Fachbuchs wird kombiniert mit dem eines Romans. Die Quittung wird dann eingereicht. Das fällt eigentlich nicht weiter auf – außer bei der Zettelwirtschaft wird der Bogen überspannt.
"Es gibt Leute, die übertreiben auch. Und wenn dann vielleicht sogar noch Belege und Quittung gefälscht werden. Sozusagen andere Urkunden hergestellt werden. Dann kann es teuer werden", so Thomas Eigenthaler.
Nun zum Höhepunkt:
Platz Eins: Die Pendlerpauschale
Kaum ein Arbeitnehmer, der keinen längeren Weg zur Arbeitsstelle hat. Da versucht jeder, seine Kosten wieder hereinzuholen.
"Indem man auf eine möglichst hohe Steuerrückerstattung durch das Finanzamt setzt. Wie kann man die erreichen? Indem man die Entfernungskilometer höher ansetzt, als man tatsächlich gefahren ist. Das ist sozusagen das Steuerdelikt des kleinen Mannes", erklärt Thomas Eigenthaler.
Und es fliegt selten auf – es sei denn bei auffällig mehr Kilometern wird der Finanzbeamte stutzig und prüft die Fahrstrecke – etwa mit Google Maps.
Aber es bleibt dabei, das Gros der Schummelei bleibt unentdeckt. Zum Schaden von Staat und Gesellschaft. Die Hitliste der Steuergewerkschaft wird bis auf weiteres unverändert bleiben.
Quelle: ntv.de