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Geschenke im Job Was Sie nicht annehmen sollten?

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Zum Jahresende spielen auch in Unternehmen Geschenke eine wichtige Rolle, denn auf diese Weise können sie sich bei wichtigen Kunden für die gute Zusammenarbeit bedanken - doch ist Vorsicht geboten: Wo verläuft die Grenze zwischen Beschenken und Bestechen?

Festliche Stimmung im Kölner Sternelokal „Maitre“. Die aufwendige Dekoration beginnt aussen und setzt sich im Restaurant fort. Denn Weihnachtsessen sind ein Umsatzbringer. Firmen laden hierzu gerne ihre Kunden ein und erwarten eine aufwendige Inszenierung.

Für den Restaurantkritiker Joachim Römer gehört eine Einladung zum Galamenue im Geschäftsleben einfach dazu. Hinter einer Einladung vermutet er keine unlauteren Motive.

Joachim Römer, Restaurantkritiker „Ich glaube nicht, dass man mit einem Essen jemanden korrumpieren kann. Man geht ja auch nicht zur Verhandlung an den Tisch, sondern man geht an den Tisch, nachdem der Vertrag abgeschlossen worden ist. Man möchte sich bedanken, man möchte seine Wertschätzung zeigen, sich einfach gemeinsam über den gelungenen Geschäftsabschluss freuen.“

Doch diese Einstellung teilen viele Unternehmen nur noch mit Einschränkungen, hat das Institut der deutschen Wirtschaft erfahren. Der Grund: die zunehmende Zahl von compliance-Regelungen.

Christiane Flüter-Hoffmann, idw: „Wenn es zum Beispiel sehr teure Restaurants sind, dann empfehlen die Unternehmen ihren Mitarbeitern, möglichst nicht solche Einladungen anzunehmen. Häufig gibt es ja ein bestimmtes Budget, das vorgegeben ist. Das zwischen 35 und 45 Euro pro Person liegt. Und wenn schon absehbar ist, dass die Restauranteinladung dieses Limit weit überschreitet, empfehlen die Unternehmen den Mitarbeitern, diese Einladung gar nicht erst anzunehmen.“

Mit ihrem compliance-Regelwerk versuchen sich die Unternehmen vor allem selbst zu schützen, urteilt der Deutsche AnwaltVerein. Für die Mitarbeiter bietet compliance nicht nur Vorteile.

Nathalie Oberthür, DAV: „Die compliance-Richtlinien sind für die Mitarbeiter in soweit positiv, weil die Mitarbeiter klare Weisungen bekommen, wie sie sich verhalten dürfen und wie nicht. Dann bieten die Richtlinien eine gewisse Sicherheit.  Sie bieten aber natürlich auch Gefahrenpotential für Mitarbeiter, die sich an die Regelungen nicht halten oder nicht halten können.“

 Weihnachtspräsente annehmen oder nicht? Die Frage stellt sich vielen Arbeitnehmern. Manche dürfen gar keine Präsente behalten, andere manche schon.

Christiane Flüter-Hoffmann, idw „Es gibt Bandbreiten. Manche Unternehmen sagen bis 25 Euro, also im Geldwert von 25 Euro, kann man annehmen. Andere sagen bis 40, bis 45 Euro, ist auch noch okay. Viele geben aber als Richtschnur die 35 Euro an, weil alles, was über 35 Euro ist, ja als geldwerter Vorteil auch versteuert werden muss.“

Sich nicht an diese Regelungen zu halten, kann für Mitarbeiter sehr gefährlich werden.

Nathalie Oberthür, DAV „Der Mitarbeiter ist verpflichtet, sich an compliance-Regelungen zu halten. Wenn er dies nicht tut, verstösst er gegen berechtigte Weisungen des Unternehmens. Das kann die Abmahnung, in gravierenden Fällen auch die Kündigung zur Folge haben.“

Mitarbeiter, die in Russland und anderen Ländern tätig sind, geraten oft in ein Dilemma. Geschäftspartner erwarten nicht nur zu Weihnachten Gefälligkeiten, die compliance-Regeln aber verbieten dies.

Nathalie Oberthür, DAV: „Der Mitarbeiter ist gut beraten, sich abzusichern, um nicht am Ende des Tages derjeniege zu sein, der verantwortlich ist für compliance-Verstösse. Das heisst, der Mitarbeiter sollte compliance-Regeln einhalten. Wenn er sieht, dass sie nicht einzuhalten sind, sollte er Weisungen des Vorgesetzten einholen, wie er sich verhalten soll, um sicherzustellen, dass er sich jederzeit korrekt verhält.“

Quelle: ntv.de

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