Wie von Q bei 007 Smarte Geräte mit Spionagefunktion: Behörde warnt
06.12.2023, 15:46 Uhr Artikel anhören
Kinder-Smartwatches werden von den Eltern per App gesteuert. Wenn man über sie Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld unbemerkt abhören kann, sind die Uhren verboten.
(Foto: IMAGO/Pond5 Images)
Vernetzte Geräte, die sich zum Spionieren eignen, sind in Deutschland verboten. Sie erleichtern zwar unser Leben, doch dürften sie nicht unsere Privatsphäre gefährden, mahnt die Bundesnetzagenur.
Zahnbürstenhalter mit Kamera, Wasserkocher mit Mikrofon und videofähige Winkekatzen: Die Bundesnetzagentur hat Verbraucherinnen und Verbraucher zur Vorsicht beim Kauf von smarten Weihnachtsgeschenken aufgerufen. Geräte mit versteckter Kamera oder Mikrofon, die unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und übertragen könnten, seien in Deutschland verboten, betonte die Behörde am Mittwoch.
"Vernetzte Geräte, die sich zum Spionieren eignen und unsere Privatsphäre gefährden, sind verboten. Sie erleichtern zwar unser Leben, doch dürfen sie nicht unsere Privatsphäre gefährden", erklärte Behördenpräsident Klaus Müller. Insbesondere im Kinderzimmer hätten solche Geräte nichts verloren.
Vorsicht bei diesen Produkten
Die Netzagentur nannte verschiedene Beispiele:
- Smarte Brillen sind verboten, wenn keine optischen Warnzeichen oder akustischen Signale ausreichend auf Fotografieren oder Filmen aufmerksam machen. Nur wenn die Aufnahmesituation für Dritte erkennbar ist, ist die Privatsphäre der umgebenen Personen gewährleistet.
- Kindersmartwatches werden von den Eltern per App gesteuert. Wenn man über sie Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld unbemerkt abhören kann, sind die Uhren verboten.
- GPS Tracker helfen bei der Ortung von Haustieren oder einem verlorenen Schlüsselbund. Verfügen sie allerdings über ein Mikrofon, mit welchem man die Umgebungsgeräusche um den Tracker unbemerkt abhören kann, sind diese in Deutschland verboten.
- Saugroboter sind verboten, wenn sie heimlich Bilder beziehungsweise Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen können. Entscheidend ist dabei, ob die Saugroboter akustische oder visuelle Signale über die Aufnahme geben. Die Bundesnetzagentur verschafft sich derzeit einen Überblick über die am Markt angebotenen Produkte.
Die Vielfalt von Spionagegeräten nimmt kein Ende. In der letzten Zeit sind der Bundesnetzagentur Zahnbürstenhalter mit Spionagekamera, Wasserkocher mit Mikrofon und videofähige Winkekatzen aufgefallen.
Smarte Produkte können über das Internet Daten mit anderen Geräten austauschen oder per App Befehle empfangen. Dafür sind sie oftmals mit Kameras oder Mikrofone ausgestattet. Gefährlich wird es, wenn umstehende Personen die Aufnahme nicht erkennen können.
In Deutschland sind smarte Alltagsprodukte verboten, wenn
- sie Audio oder Video unbemerkt aufnehmen und
- kabellos an andere Geräte übertragen können.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei solchen Produkten darauf achten, dass die Aufnahmesituation über Geräusch- oder Lichtsignale für Außenstehende erkennbar ist. Auch dürfe niemand heimlich von außen auf das Mikrofon oder die Kamera zugreifen können.
Bei Unklarheiten können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die Bundesnetzagentur wenden:
funkstoerung@bnetza.de oder telefonisch unter 0228 14 15 16.
Quelle: ntv.de, awi/dpa