Ratgeber

Freiwillig versichert So gibt's für Rentner einen Zuschuss

Besonders Männer gehen im Seniorenalter oft einer Beschäftigung nach.

Besonders Männer gehen im Seniorenalter oft einer Beschäftigung nach.

(Foto: imago stock&people)

Beiträge für die freiwillige oder private Krankenversicherung schmälern das Einkommen im Alter oft unangenehm. Doch nicht nur wer wenig Rente bezieht, kann Unterstützung von der Deutschen Rentenversicherung bekommen.

Rentner, die freiwillig krankenversichert sind, können einen Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung beantragen - unabhängig davon, wie hoch die Rentenzahlung ausfällt oder ob der Rentner über sonstiges Vermögen verfügt. Der Zuschuss wird dabei idealerweise zusammen mit der Rente beantragt, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin rät.

Dabei ist die Höhe des Zuschusses vom allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung und der Höhe der Rente abhängig. Zur Zeit beträgt der Beitragssatz 14,6 Prozent und wird bei Rentnern, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, zur Hälfte (7,3 Prozent) von der Rentenversicherung übernommen. Dies erfolgt in diesem Fall automatisch, ein Antrag ist hierfür nicht nötig.

Anders bei freiwillig Versicherten. Die Höhe der tatsächlichen Beitragsaufwendungen für die freiwillige Krankenversicherung hat keine Auswirkung auf die Höhe des Zuschusses. Wer beispielsweise eine Rente in Höhe von monatlich 1500 Euro erhält, bekommt von der Rentenversicherung einen Beitragszuschuss in Höhe von 109,50 Euro.

Den Zuschuss zur Krankenversicherung zahlt die Deutsche Rentenversicherung mit der monatlichen Rente den freiwillig versicherten Rentnern aus. Versicherte müssen ihre Beiträge daher, anders als pflichtversicherte Rentner, selbst direkt an ihre Krankenkasse zahlen.

Erhält ein Rentner mehrere Renten - zum Beispiel eine Witwenrente neben der eigenen Altersrente, wird der Zuschuss aus der Summe beider Renten berechnet. Eine gesetzliche Rente aus dem Ausland bleibt bei der Zuschussberechnung unberücksichtigt.

Aber auch privat Krankenversicherte können einen Zuschuss beantragen. Dieser wird zunächst wie bei einer freiwilligen Versicherung berechnet, wird aber maximal in Höhe der Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt. Ist ein Rentner zugleich freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der privaten Krankenversicherung, erhält er einen Beitragszuschuss ausschließlich für die Aufwendungen seiner freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse und der Beitrag zur Pflegeversicherung sind von allen Rentnern allein zu tragen.

Quelle: ntv.de, awi

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