70-Stunden-Woche voraus?Streit um Acht-Stunden-Tag - das gilt bisher

Die Bundesregierung plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Statt des gesetzlich festgelegten Acht-Stunden-Tages soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit kommen, um so für mehr Flexibilität zu sorgen. Das sorgt für Unruhe. Was derzeit gilt, lesen Sie hier.
Die Zeiten sind schlecht, aber das sind sie ja gefühlt immer. Gleichwohl will die Wirtschaft in Deutschland nicht so recht in Gang kommen. Um der Sache auf die Sprünge zu helfen, möchte die Bundesregierung ran an die Arbeitszeit. Statt der bisher geltenden Acht-Stunden-Tage soll es künftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit geben. Arbeitnehmer sollen also auch über die bisher geltende Stundenzahl für ihre Arbeitgeber tätig sein müssen oder auch dürfen.
Was für mehr Flexibilität und Produktivität sorgen soll, denn die Arbeitszeiten sollen besser an die realen Anforderungen angepasst werden. Zum Beispiel bei Saison-, Schicht-, Wochenend- oder Nachtarbeit, dies ist im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien erklärt. Eine neue Regelung der Arbeitszeit sei zudem auch "im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf", heißt es in dem Papier. Zudem soll die Anpassungsmöglichkeit auch für sichere Arbeitsplätze sorgen, da der wirtschaftliche Handlungsrahmen der Unternehmen so leichter und besser organisierbar sei.
Aber ganz entscheidend: Es geht nicht um mehr Arbeitszeit an sich, sondern um eine andere Verteilung der Arbeitszeit, die gegebenenfalls notwendig ist, um die Produktivität der Unternehmen zu erhöhen. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas will dazu in Kürze einen konkreten Gesetzentwurf vorlegen.
Was gilt bisher?
Seit mehr als 100 Jahren gilt der Acht-Stunden-Tag in Deutschland. Oder genauer, seit 1918. Dies ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Darin heißt es: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden." Im ArbZG ist auch festgelegt, dass die maximale Wochenarbeitszeit bei 48 Stunden liegt. Basis ist das Prinzip der Sechs-Tage-Woche. Pro Tag sind also acht Stunden Arbeit erlaubt. Punkt.
Zudem ist im Arbeitszeitgesetz geregelt, dass Arbeitnehmern bei mehr als 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause zustehen, ab 9 Stunden sind es 45 Minuten. Außerdem müssen zwischen zwei Arbeitstagen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Freizeit liegen.
Und auch nicht ganz unwichtig: Die europäische Richtlinie sieht eine durchschnittliche Arbeitszeit von maximal 48 Stunden pro Woche vor. Über welchen Zeitraum der Schnitt berechnet wird, unterscheidet sich je nach Staat, eine tägliche Obergrenze wie nach dem Arbeitszeitgesetz gibt die EU-Richtlinie aber nicht direkt vor.