Ratgeber

Jobcenter muss zahlen Tagesausflüge für Hartz-IV-Kinder

(Foto: picture-alliance / dpa)

Schulkinder von Hartz-IV-Empfängern können auch Tagesausflüge bezahlt bekommen, wenn sie für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt notwendig sind. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel (Az.: B 14 AS 1/09 R). Mit dem Urteil bekam ein Schüler aus Bochum Recht, dem die Kostenübernahme für zwei Tagesausflüge vor einer Ski-Freizeit nicht bewilligt wurde.

Der 1992 geborene Kläger hatte im September 2006 neben einer Ski-Klassenfahrt in Tirol (282 Euro) auch die Kostenübernahme für zwei vorbereitende Tagestouren beantragt. In Winterberg im Sauerland geplante Kompaktkurse wurden wegen Schneemangels in der Skihalle in Bottrop abgehalten. Dafür fielen je 30 Euro an. Das Jobcenter Bochum wollte die Kosten dafür nicht tragen.

Zwar gilt, dass die Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt übernommen werden. Damit soll verhindert werden, dass Schüler aus einkommensschwachen Familien ausgegrenzt werden. Tagesausflüge ohne Übernachtung wurden jedoch bislang nicht bezahlt. Sind sie aber Bedingung für die spätere Teilnahme an einer Klassenfahrt, sind auch die Kosten für Kurztrips vom Amt zu übernehmen, entschied das Bundessozialgericht. Es wies den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurück.

Quelle: ntv.de, dpa

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