Ratgeber

Keine Nachbarn Vermieter muss nicht heizen

Wenn Mieter ihre eigene Wohnung stärker heizen müssen, weil die Nachbarwohnung leer steht, können sie deshalb nicht die Miete kürzen. Darauf weist der der Immobilienverband Deutschland (IVD) West in Köln hin.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, vorübergehend leerstehende Wohnungen zu heizen oder dort eine Mindesttemperatur von 22 Grad aufrecht zu erhalten. So urteilte das Amtsgericht Frankfurt/Oder (Az.: 25 C 1002/04). Allerdings muss der Vermieter zumindest dafür sorgen, dass die Heizkörper während der kalten Jahreszeit leicht angedreht sind, damit die Leitungen nicht einfrieren und einen Wasserschaden verursachen können.

Quelle: ntv.de

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