Ratgeber

Miete nicht bezahlt Warmwasser abdrehen rechtens

11652_R_by_Maclatz_pixelio.de.jpg

(Foto: Maclatz, pixelio.de)

Zahlt ein Mieter längere Zeit keine Miete, kann der Vermieter unter Umständen das warme Wasser abdrehen. In einem Fall, der das Amtsgericht Waldshut-Tiengen beschäftigte, geriet eine Frau nach einer Trennung in finanzielle Schwierigkeiten - und in drei Monate Zahlungsrückstand. Der Vermieter kündigte ihr fristlos und stellte die Warmwasserversorgung ein, wie die Mietrechtsexperten des Deutschen Anwaltvereins erläutern (Az.: 7 C 131/09).

Die Frau beantragte eine einstweilige Verfügung - sie und ihre Kinder seien auf Warmwasser angewiesen. Die Richter entschieden zugunsten des Vermieters: Bei ausstehenden Zahlungen von drei Monatsmieten habe er ein Zurückbehaltungsrecht. Er habe auch nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt: Denn er habe nicht alle Grundversorgungsleistungen wie Wasser und Strom zurückgehalten - sondern nur einen Teil.

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen