Fußball-Weltmeisterschaft Was am Arbeitsplatz erlaubt ist
09.06.2010, 08:32 UhrFür viele Fans sind es die heiligsten Wochen des Jahres, vom Eröffnungs- bis zum Endspiel der Fußball-Weltmeisterschaft. Kein Spiel will der Fan verpassen. Doch was, wenn die Spielzeit sich mit der Arbeitszeit deckt?

Das Zeigen der Fußballspiele darf ohne Erlaubnis der Fifa nicht kommerziell genutzt werden.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Spannung, Dynamik, Tempo, Begeisterung - Fußball ist dies alles und natürlich noch ein bisschen mehr. Man kann Weltmeister auch am heimischen Kicker küren. Doch der echte World Cup findet nur alle vier Jahre statt.
In Südafrika dabei zu sein, ist für viele Fußballfans ein Traum. Die Spiele am Fernsehen zu verfolgen, ein absolutes Muss. Doch was, wenn der Chef für die Spielzeit nicht frei geben will? "So einmalig das Sportereignis WM ist, es hebt in keiner Weise arbeitsrechtliche Grundsätze auf", erklärt Rechtsanwalt Martin Schimke. Ein Arbeitnehmer hat aufgrund der WM in keiner Form einen Anspruch auf Freizeit.
Doch es gibt Auswege. Warum extra nach Hause fahren, fernsehen kann man doch auch am Arbeitsplatz. Ein Monitor findet sich schließlich in fast jedem Büro. Doch auch hier kann der Chef widersprechen. Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands Bitkom wollen fünf Millionen Fußballfans die WM per PC am Arbeitsplatz verfolgen. "Es gibt Gerichtsentscheide, wonach ein Arbeitnehmer keinen Anspruch hat, Radiosendungen zu hören. Der Arbeitgeber hat das Direktionsrecht. Er kann Weisungen erteilen, was der Arbeitnehmer wann zu tun hat", erläutert Schimke.
"Public Viewing" im Lokal
Das deutsche Arbeitsrecht mag da nicht für jeden zu verstehen sein. Noch schwerer verständlich erscheint da der Streit um das sogenannte "Public Viewing". Wo dies gemacht werden darf, bestimmt die Fifa und beruft sich dabei auf das geltende Marken- und Urheberrecht. Die Fifa hält die Vermarktungsrechte an der WM. Sie vertritt daher den Standpunkt, dass sobald jemand die WM kommerziell nutzt, derjenige dafür zahlen muss.
Die Lizenzen für das Public Viewing verkauft die Fifa in begrenzter Zahl. Dennoch bauen viele Gastwirte Videoleinwände in ihren Räumen oder Biergärten auf. Die Frage, ob dies auch ein Public Viewing ist, also auch die Erlaubnis der Fifa benötigt, ist besonders für Gastwirte entscheidend. "Der Gastwirt hat kein Problem, solange er seine üblichen Preise beibehält. Sollte er allerdings anlässlich eines WM-Spiels Eintrittsgelder verlangen, muss er mit Problemen rechnen", erklärt Schimke. Dies können auch versteckte Eintrittsgelder in Form von erhöhten Preisen für Speisen und Getränke sein.
Quelle: ntv.de, n-tv