Ratgeber

Namen ändern lassen? Wenn Herr Fick nicht mehr Fick heißen möchte

Grundsätzlich stehen aber Vor- und Familienname nicht zur freien Disposition des Namensträgers.

Grundsätzlich stehen aber Vor- und Familienname nicht zur freien Disposition des Namensträgers.

(Foto: imago/blickwinkel)

Seinen Namen kann man sich nicht aussuchen? Stimmt - zumindest erst einmal. Bei anstößig oder lächerlich klingenden Nachnamen kann aber gehandelt werden. Wer einfach so lieber Jaden statt Jürgen sein möchte, hat es indes schwerer, wie Finanztest weiß.

Bevor all zu sehr über den in den Überschrift genannten Namen geschmunzelt wird, erst einmal etwas zu dessen Ehrenrettung. Der Name Fick ist die ursprüngliche niederdeutsche Kurzform für Friedrich oder auch die frühere Bezeichnung für die Geld- oder Hosentasche und insofern grundseriös. Aber klar, so mancher möchte per se anderes in den Namen hineininterpretieren. Zum Schaden des Inhabers.

Wenn der den Spott nicht mit breiter Brust nehmen möchte oder kann, gibt es in Deutschland durchaus die Möglichkeit daran etwas zu ändern. Eine Methode um sich zumindest seines ungeliebten Nachnamens zu entledigen, wäre zum Beispiel eine Heirat oder auch eine Scheidung. Hier kann dann der Name des Ehepartners angenommen oder eben wieder abgelegt werden. Wenn der oder die Auserwählte für eine Hochzeit dann zufällig Kackebart* heißt, käme vielleicht doch eher eine Adoption von anderer Seite in Frage. Aber es geht auch ohne Ehe, Adoption und Scheidung, die ja auch so ihre Tücken haben.

Anstößige Gedanken oder Wortspiele

Nämlich von Amts wegen, wie Finanztest berichtet. Wer eine Namensänderung wünscht, muss den entsprechenden Antrag bei der zuständigen Namens­änderungs­behörde stellen. Diese ist meist beim örtlichen Standes- oder Bürgeramt zu finden. Wenn dieser abgelehnt wird, ist ein Widerspruch möglich. Ist auch dieser erfolglos, bleibt nur der Klageweg.

Deshalb sollte auch ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigen und angeführt werden, der so schwerwiegend sein muss, dass die Belange der Allgemeinheit dahinter zurücktreten. Grundsätzlich stehen aber Vor- und Familienname nicht zur freien Disposition des Namensträgers, da es im gesellschaftlichen Interesse liegt, dass ein Name eindeutig einer Person zugeordnet werden kann. Ungeachtet dessen dürfen in Deutschland Eltern ihr Kind nicht nennen, wie sie möchten. Hier geht es vor allem darum, die Würde des Kindes zu wahren. Zudem muss der Vorname hinreichend geschlechtsspezifisch sein.

Doch zurück zum nicht selbst gewählten Nachnamen. Verbindet die Mehrheit diesen mit anstößigen Gedanken, oder klingt der Name lächerlich oder verleitet zu entsprechenden Wortspielen, kann er geändert werden. Aber auch der Umstand, dass ein Name sich nur schwer schreiben oder aussprechen lässt, oder dass eine Person nach der Einbürgerung einen unauffälligeren Namen tragen möchte, kann eine Änderung rechtfertigen.

Osama oder Adolf? Jaden oder Jürgen?

Auch wenn ein Name im Umfeld der Person so oft verbreitet ist, dass eine Verwechslungsgefahr besteht, oder wenn der Familienname selten oder auffällig ist und bei großen Bevölkerungsgruppen mit einer Straftat in Verbindung gebracht wird, ist eine Namensänderung denkbar. Wer aber Meunier statt Müller heißen möchte, weil er das schicker findet, dürfte einen Korb vom Amt bekommen. Cleverer wäre es also, derart zu argumentieren, dass es bereits acht Müllers bei der Arbeit und vier unter derselben Privatanschrift gibt.

Bei Vornamen können negativ besetzte Namen wie Osama oder Adolf problemlos geändert werden. Ansonsten wird es hier schwierig. Wahrscheinlich auch, wenn Osama in Adolf geändert werden soll. Oder umgekehrt. Und wer einfach so lieber Jaden statt Jürgen heißen möchte, hat ebenso schlechte Karten. Ob die für den Einzelnen relevanten Gründe auch "wichtige Gründe" im Sinne des Namensänderungsgesetzes darstellen, sollte besser vorab mit dem zuständigen Standesamt geklärt werden.

Wer hingegen mehrere Vornamen hat, kann selbst entscheiden, welcher genutzt werden soll. Ab dem 1. November 2018 gibt es zudem eine Änderung im Personenstandsgesetz, durch die sich die Reihenfolge der Vornamen beim Geburtsstandesamt und dann auch im Personalausweis ändern lässt. Dafür muss die Person keinen Grund angeben, sondern lediglich eine Erklärung abgeben. Aus René Pascal Krause kann dann relativ einfach Pascal René Krause werden. Die Kosten hierfür liegen dann bei rund 30 Euro.

Wird dagegen einem Antrag auf Änderung in einen ganz neuen Namen entsprochen, muss diese in aller Regel teurer bezahlt werden. Für den Wechsel des Familiennamens können dann Kosten in Höhe von bis zu 1022 Euro pro Person anfallen. Hat Herr Fick also Ehefrau und fünf Kinder, kann durchaus die Altersvorsorge in Gefahr sein. Stört nur der Vorname, werden nur bis zu 255 Euro fällig. Wer aber gar kein Einkommen hat oder nachweislich wenig verdient, ­muss ­weniger zahlen. Dann ist auch nach Absprache mit der Behörde eine Ratenzahlung möglich.

In jedem Fall fällig werden jedoch die Aufwendungen für die notwendige Änderung verschiedener Dokumente wie beispielsweise Ausweis, Bankkarte und Führerschein fällig. Und auch eine Ablehnung schlägt mit Kosten zu Buche. Die Gebühr richtet sich nach dem Arbeits­aufwand und beträgt zwischen 10 und 50 Prozent der Verwaltungs­gebühr.

* Auch der Name Kackebart sollte nicht zur Heiterkeit anregen, bedeutet dieser doch nur, dass ein Vorfahre des Namensträgers mit Vornamen Bartholomäus (Kurzform Bart) einmal als Koch in der Küche (Kacke) tätig war.

Quelle: ntv.de

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