Mieter muss nicht alles zahlen Wer bei Schlüsselverlust haftet
04.07.2008, 07:47 UhrWenn Schlüssel zu Haus oder Wohnung verloren gegangen sind, müssen Mieter den Vermieter umgehend informieren. Entstehen durch den Verlust Kosten, muss der Mieter diese aber nur übernehmen, wenn er dafür verantwortlich ist, erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin. Beispielsweise ist eine Vertragsklausel unwirksam, die es dem Vermieter erlaubt, ohne Rücksicht auf Verschulden des Mieters auf seine Kosten Ersatzschlüssel zu beschaffen oder neue Schlösser einbauen zu lassen. So habe etwa das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (Az.: 7 U 165/03).
In vielen Fällen muss der Vermieter zusätzliche Schlüssel bereitstellen. Alle Familienmitglieder sowie Babysitter und Reinigungskräfte können einen Schlüssel beanspruchen, zählt der Mieterbund auf. Auch für den Briefzusteller oder den Zeitungsboten dürfen Mieter zusätzliche Haustürschlüssel fordern, entschied jüngst zum Beispiel das Amtsgericht Mainz (Az.: 80 C 96/07). Auch Ersatzschlüssel, die bei Nachbarn oder Freunden hinterlegt werden, muss der Vermieter zur Verfügung stellen. Beim Auszug muss der Mieter allerdings sämtliche Schlüssel zurückgeben.
Quelle: ntv.de