Ratgeber

Unwetterkatastrophe Wer soll das bezahlen?

Hagel und Gewitterstürme zogen in den letzten Tagen über Teile von Deutschland hinweg, bei den Versicherungen gingen schon wenige Stunden nach den ersten Regentropfen die ersten Schadensmeldungen ein. Doch was bezahlt die Versicherung überhaupt?

Hagelschäden sind über die Wohngebäude- und Hausratversicherung abgedeckt, wenn beispielsweise Wintergärten oder Fensterscheiben zerstört werden. Dringt durch ein zerstörtes Fenster Regenwasser in die Wohnung ein und werden Einrichtungsgegenstände beschädigt, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Wurden Autos durch Hagel beschädigt, übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden.

Überschwemmungsschäden durch starke Regenfälle können mit einer Elementarschadenversicherung versichert werden, die zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann. Überschwemmungsschäden am Auto sind im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Für Sturmschäden ab Windstärke acht kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung auf. Gebäudeschäden, die beispielsweise durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Hat der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt hat, so sind Folgeschäden, die durch eindringende Niederschläge entstehen, ebenfalls versichert. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig. Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung werden von der Hausratversicherung ersetzt. Hat ein Blitz in den Schornstein oder ins Mauerwerk eingeschlagen, sind diese Blitzschäden über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Feuerschäden, die durch einen Blitzeinschlag entstehen, sind gleichfalls versichert.

Durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung sind Sturmschäden am Auto abgedeckt. Dabei werden nicht nur die Schäden ersetzt, die der Sturm direkt am Wagen verursacht - etwa durch Umkippen des Fahrzeuges -, sondern auch Beschädigungen, die durch umherfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste angerichtet werden. Einen Verlust ihres Schadenfreiheitsrabatts brauchen Vollkaskoversicherte nicht zu befürchten; Sturm- und Hagelschäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

Betroffene sollten die Schäden durch Fotos dokumentieren und sich mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen, um den Schaden zu melden.

Quelle: ntv.de

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