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Unverschuldeter Unfall Werkstatt braucht länger: Muss man Mietwagen selbst zahlen?

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Auto auf Zeit: Nicht nur im Urlaub braucht man manchmal einen Mietwagen.

Auto auf Zeit: Nicht nur im Urlaub braucht man manchmal einen Mietwagen.

(Foto: Oliver Berg/dpa)

Ein Unfall, nur Blechschaden, einen selbst trifft keine Schuld - und die gegnerische Versicherung will prinzipiell zahlen. Alles gut also? Nicht immer, wie dieser Streit über Mietwagenkosten zeigt.

Das sogenannte Werkstattrisiko liegt nach einem Unfall in der Regel beim Verursacher und dessen Kfz-Versicherung. Das bedeutet: Dauert die Reparatur des eigenen Wagens nach einem unverschuldeten Unfall länger, müssen anfallende höhere Kosten für den Mietwagen von dem Versicherer komplett beglichen werden. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Bonn, auf die der ADAC hinweist. (Az.: 17 O 102/23)

Im verhandelten Fall war ein Reisebus an einem nach Vorschrift abgestellten Auto am Straßenrand vorbeigefahren und hatte es dabei gestreift. Der betroffene Autofahrer forderte Schadenersatz von der gegnerischen Versicherung und reichte dafür ein Gutachten ein. Dieses vermerkte unter anderem eine Dauer der Reparaturarbeiten von acht bis neun Tagen. Am Ende kam das Auto aber erst nach 18 Tagen aus der Werkstatt. Was einem hohen Krankenstand in dem Betrieb geschuldet war.

Für diesen Zeitraum forderte der Autofahrer den vollen Ersatz der Mietwagenkosten. Die Versicherung des Unfallverursachers wollte sich drücken und zahlte indes nur 9 Tage und berief sich auf das vorherige Gutachten.

Krankheitsbedingte Ausfälle in der Werkstatt

Die Argumentation der Versicherung: Dauert die Reparatur länger, sei dies das Risiko des Geschädigten. Ursache der längeren Reparatur waren laut Werkstatt krankheitsbedingte Personalausfälle - die Geschehnisse spielten sich noch in der Hochphase der Corona-Pandemie ab. Die Sache ging schließlich vor Gericht.

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Hier bekam aber der Autofahrer recht. Das Gutachten kalkulierte die Reparaturdauer unter der Voraussetzung eines ungestörten Ablaufes. Wäre nun durch Krankenstände ein längerer Zeitraum entstanden, könnte das nicht zulasten des Autofahrers gehen. Entsprechend musste der Versicherer die Mietwagenkosten für die vollen 18 Tage zahlen.

Tipps rund um die Buchung des Mietautos lesen Sie hier.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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