Kirchenaustritt Wie es geht, was man spart
05.02.2009, 10:33 UhrDer Papst ist offenbar über die offene Kritik aus Deutschland an seinem Umgang mit dem britischen Holocaust-Leugner Bischof Richard Williamson sehr verärgert. Umgekehrt zeigen die Deutschen wenig Verständnis dafür, dass der Papst die Exkommunizierung von Williamson zurückgenommen hat.
In diesem Zusammenhang fragen sich einige, ob sie nicht aus Protest aus der Kirche austreten sollten. Rein rechtlich ist dies kein Problem. Man muss lediglich mit seinem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zum zuständigen Amtsgericht (Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Teilen von Rhein-Land-Pfalz), zum Kreisgericht (Thüringen, Brandenburg) oder zum Standesamt (übriges Deutschland) gehen. Verheiratete sollten vorsichtshalber auch ihre Heiratsurkunde mitnehmen.
Austrittsformulare bei den Ämtern
Jede Behörde stellt Kirchenaustrittsformulare zur Verfügung. Gründe für den Austritt muss man nicht angeben. Allerdings kann eine Verwaltungsgebühr zwischen 25 und 70 Euro fällig werden. In manchen Bundesländern ist der Austritt kostenfrei.
Die Kirchensteuerpflicht endet je nach Bundesland im Monat des Austritts oder dem darauf folgenden Monat. Ob sich der Kirchaustritt auch finanziell lohnt, hängt vom Einkommen ab.
Je nach Bundesland beträgt die Höhe der Kirchensteuer acht oder neun Prozent von der zu zahlenden Lohnsteuer. Bei geringen Einkommen wirkt sich die Kirchensteuer nicht oder kaum aus.
Zwei Beispielrechnungen
Erstes Beispiel: Eine ledige Person in Steuerklasse I verfügt über ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 10.700 Euro. Im diesem Fall verbessert sich die finanzielle Situation durch einen Kirchenaustritt nicht. Bei dem geringen Jahreseinkommen sind keine Steuern zu zahlen und somit auch keine Kirchensteuer.
Zweites Beispiel: Ein Familienvater mit zwei Kindern erhält ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 50.000 Euro. Seine Ehefrau ist nicht berufstätig. Bei einem Kirchensteuersatz von neun Prozent beträgt sein monatliches Nettogehalt 2740,20 Euro. Im Fall eines Kirchenaustritts erhöht sich dieses auf 2767,43 Euro. Die Ersparnis liegt also bei 27,23 Euro monatlich oder 326,76 Euro jährlich.
Der Austritt ist übrigens keine Einbahnstraße. Ein Wiedereintritt ist ebenfalls kein Problem. Suchen Sie einfach den örtlichen Pfarrer auf. Dieser füllt dann innerhalb eines Gesprächs ein Formular mit Angaben zur Person und der Begründung des Wiedereintritts aus.
Quelle: ntv.de