Ratgeber

Gut zu wissen, Nr. 27 Zero-Bonds als Steuerfalle

Zero-Bonds sind Anleihen, die keine laufenden Zinserträge erbringen. Daher werden diese Papiere oft auch als Nullkuponanleihen bezeichnet.

Die Differenz zwischen dem Kaufpreis der Anleihe und dem Betrag, der bei Fälligkeit gezahlt wird, stellt die Verzinsung dar. Die Funktionsweise der Anleihe: Zero-Bonds werden in der Praxis meist mit einem hohen Abschlag - auch Disagio genannt - vom Nennwert ausgegeben und zum Ende der Laufzeit "zu pari", was zu 100 Prozent bedeutet, zurückgezahlt.

Da die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Betrag, der bei Fälligkeit gutgeschrieben wird, die Verzinsung ist, müssen Zero-Bonds erst bei Fälligkeit vom Sparer versteuert werden. Dadurch können die Anleger den Besteuerungszeitraum in die Zukunft verlegen. Werden Zero-Bonds vor Fälligkeit verkauft, fällt für die Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufskurs der Zinsabschlag an.

Laut Bundesverband deutscher Banken können Zero-Bonds wegen der Zinsansammlung aber auch eine kleine Steuerfalle sein: Bei dem seit Januar geltenden Sparer-Freibetrag von 750 Euro pro Person schlägt die einmalige Zinszahlung je nach Höhe des Zinssatzes besonders stark zu Buche.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen