Ratgeber

Was ändert sich 2020 … … bei Reisen und Kommunikation?

Zum Fahrplanwechsel fällt für Bahnkunden im Fernverkehr die übliche Fahrpreiserhöhung in diesem Jahr aus. Immerhin.

Zum Fahrplanwechsel fällt für Bahnkunden im Fernverkehr die übliche Fahrpreiserhöhung in diesem Jahr aus. Immerhin.

(Foto: dpa)

Man braucht nicht unbedingt eine Glaskugel, um in die Zukunft zu schauen. Viele Neuerungen und Gesetze, die 2020 kommen werden, stehen schon fest. Diese Änderungen könnten für Reisende und Konsumenten interessant sein.

Deutsche Bahn verzichtet auf Preiserhöhungen

Die Deutsche Bahn verzichtet zum neuen Jahr auf die sonst übliche Erhöhung der Ticket-Preise. Für 2020 hat der Bahnvorstand – mit Blick auf das vom Bundeskabinett beschlossene Klimapaket – erklärt, auf eine Anhebung verzichten zu wollen.

Und vielleicht werden die Fahrkarten sogar günstiger. Zwar hat der Bundesrat die im Klimapaket zum 1. Januar 2020 vorgesehene Mehrwertsteuererhöhung für Fernverkehrstickets zunächst gestoppt. Doch sollte im Vermittlungsausschuss eine Einigung gelingen, werden Bahnfahrer, welche im Fernverkehr unterwegs sind, womöglich nur noch 7 statt wie bisher 19 Prozent Mehrwertsteuer  bezahlen müssen. Dadurch werden innerdeutsche Fernverkehrstickets etwa 10 Prozent günstiger. Die Bahn hat – ebenso wie Flixtrain – angekündigt, die Mehrwertsteuersenkung dann 1:1 an die Kunden weitergeben zu wollen.

Soldaten fahren kostenlos Bahn

Noch günstiger wird es für Soldaten der Bundeswehr. Denn die können ab dem neuen Jahr ganz umsonst mit der Deutschen Bahn fahren. Dienstlich und privat. Dies gilt sowohl für den Regional- als auch für den Fernverkehr. In der zweiten Klasse. Wer in die 1. Klasse umsteigen möchte oder einen Sitzplatz reservieren will, muss dafür selbst zahlen. Für diese Leistung erhält die Bahn von der Bundeswehr eine pauschale Vergütung. Deren Höhe wird regelmäßig angepasst.

Fliegen mit Aufschlag

Die Steuern auf Flugtickets werden hingegen zum 1. April 2020 steigen - im Namen des Klimaschutzes. Die Steuer soll für Flüge bis 2500 Kilometer, also alle Inlandsflüge, von 7,50 auf 13,03 Euro angehoben werden. Für Flüge zwischen 2500 und 6000 Kilometern sollen statt bisher 23,43 Euro künftig 33,01 Euro fällig werden, für ganz lange Strecken 59,43 Euro, etwa 18 Euro mehr als bisher. Abzuwarten bleibt, ob und wie viel dieser Aufschläge die Airlines an ihre Fluggäste weitergeben – gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht.

Drittanbieterrechnungen auf dem Handy werden eingedämmt

Immer wieder sorgen auf Mobilfunkrechnungen auftauchende Posten für Leistungen Dritter für Irritationen und erhöhen diese zum Teil drastisch. Meistens handelt es sich hierbei um Abonnements von Info- und Unterhaltungsdiensten oder kostenpflichtige Serviceleistungen, die als Service- oder Mehrwertdienste deklariert werden. Oder auch ganz ohne Angaben darüber, was Kunden angeblich bestellt haben. So auch in 41.000 Fällen, bei denen Kunden der Mobil­funkanbieter Mobilcom-Debitel, Vodafone und Klarmobil per Hand­yrechnung Geld ­für "Sonder­dienste" eines Drittanbieters­" abgebucht wurden, wie Finanztest nach Auskunft der Bundesnetzagentur berichtet.

Doch damit soll nun ab 1. Februar des neuen Jahres Schluss sein. Denn die Bundesnetzagentur für Mobilfunkunternehmen schreibt ab dann neue Regeln für das Abrechnen von Drittanbieterleistungen vor. Mit neuen Regeln sollen Mobilfunkkunden nun vor der ungewollten Abrechnung von Drittanbieterleistungen geschützt werden. Abgerechnet werden dürfen Kosten für etwa Abos und Apps entweder nur noch, wenn eine technische Umleitung erfolgt, durch die der Kunde bei einem möglichen Abschluss – ob nun gewollt oder nicht – immer auf der Internetseite des Mobilfunkunternehmens landet. Oder wenn Anbieter beim Kombinationsmodell mehr Verbraucherschutz einbauen, also etwa übersichtliche Bezahlseiten verwenden, Informationsmitteilungen versenden und einfache Sperrmöglichkeiten vorsehen. Abweichende Regeln gelten bei Einzelkäufen oder bei vertrauenswürdigen Drittanbietern, bei denen bereits ein Log-in ausreicht.

Durch die neuen Regeln möchte  die Bundesnetzagentur nicht nur vor Abo-Fallen warnen, sondern auch eine Geld-zurück-Garantie bei den Mobilfunkanbietern erleichtern. Nutzer können sich zwar bereits durch die Einrichtung einer Drittanbietersperre schützen, müssen dafür aber von sich aus tätig werden. Auch gilt die Sperre oft generell und blockiert gegebenenfalls Dienste, die der Kunde nutzen möchte.

Quelle: ntv.de, awi

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