Urteil zu Handy-Verträgen Deaktivierungsgebühr unzulässig
26.04.2002, 12:02 UhrDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mobilfunkfirmen bei der Auflösung von Handy-Verträgen keine sogenannte "Deaktivierungsgebühr" verlangen dürfen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit Sitz in Berlin hatte gegen die Mobilfunkfirma Talkline geklagt, die von Kunden für die Stilllegung eines Anschlusses eine "Deaktivierungsgebühr" von 33,93 DM (17,35 Euro) verlangt hatte. Die Verbraucherzentralen empfehlen nun den betroffenen Kunden, sich die Gebühr zurückerstatten zu lassen.
Im Internet begründet die Firma Talkline diese Gebühren damit, dass ihr bei der Auflösung eines Vertrages "ein erheblicher Arbeitsaufwand zur Deaktivierung der Rufnummer entstehen würde". Hierfür würde Talkline eine "angemessene Bearbeitungsgebühr" verlangen.
Die Verbraucherorganisation hatte in dem Verfahren jedoch argumentiert,dass die Auflösung von Verträgen im Wirtschaftleben "absolut normal" sei. Deshalb dürften die anfallenden Verwaltungskosten auf keinen Fall dem Kunden angelastet würden, erklärte Rechtsexpertin Heike Heidemann-Peuser.
Die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs lag noch nicht vor.
Quelle: ntv.de