Unwissentlich geschädigt Dialer-Opfer muss nicht zahlen
17.09.2004, 17:10 UhrInternet-Nutzer müssen Kosten, die ohne ihr Wissen von Einwahlprogrammen, so genannten Dialern, verursacht werden, nicht bezahlen. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück sind derartige Manipulationen im Internet nicht ungewöhnlich.
Nutzer seien zudem laut BGH nicht verpflichtet, Vorkehrungen gegen Dialer zu treffen, entschied das Gericht (Az.: 12 S 45/04) und hob damit ein Urteil des Amtsgerichts Osnabrück auf, das zuvor dem klagenden Telekommunikationsanbieter Recht gegeben hatte.
Quelle: ntv.de