Versandhandel von Medikamenten DocMorris beliefert weiter BKKs
21.01.2002, 17:40 UhrNiedersächsische Betriebskrankenkassen (BKK) können vorerst weiter einen preiswerteren Bezug von Arzneimitteln über die niederländische Apotheke DocMorris anbieten.
Der Landesapothekerverband hatte zuvor beim Landgericht Hannover gegen den Versandhandel mit Medikamenten eine Einstweilige Verfügung eingereicht. Das Landgericht verwies diese nun zur Entscheidung an das Sozialgericht Hannover. Es handele sich hier nicht "um eine bürgerliche Strafsache, sondern um eine sozialrechtliche Streitigkeit", erklärte der Vorsitzende Richter Michael Rausch.
15 bis 60 Prozent billiger
Medikamente bei DocMorris sind nach Angaben des Sprechers der Landesarbeitsgemeinschaft der BKK, Bernd Hillebrandt, 15 bis 60 Prozent billiger als in herkömmlichen Apotheken. Das Interesse der Patienten der neun beteiligten Betriebskrankenkassen mit rund 250.000 Versicherten an dem Bezug der Arzneimittel über den Versandhandel sei sehr groß.
Die Versandapotheke rechne die Rezepte direkt mit den Krankenkassen ab, erklärte Hillebrandt weiter. Es fielen keine Rezeptgebühren für die Patienten an. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten müsse das Originalrezept mitgeschickt werden. DocMorris rechne dann direkt mit den Krankenkassen ab.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes steht aus
Der BKK-Sprecher rechnet für Ende 2002 oder Anfang 2003 mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über den Versandhandel mit Arzneimitteln. Es gebe es noch viele Klagen von Apothekerverbänden oder Apotheken, die gerichtlich gegen Krankenkassen vorgingen, die mit DocMorris abrechneten.
Der Apothekerverband Niedersachsen wies darauf hin, dass das 1998 geänderte Arzneimittelgesetz ausdrücklich den Versandhandel mit Arzneien verbiete. Falls Betriebskrankenkassen gegen dieses Gesetz verstießen, müsse ihnen das mit dem Status einer Körperschaft verbundene Steuerprivileg entzogen werden.
Quelle: ntv.de