Technik

25 000 Strafanzeigen Illegaler Download lohnt nicht

Deutschlands Musikindustrie hat seit Anfang dieses Jahres 25.000 Strafanzeigen gegen Internetnutzer erstattet, die sich illegal Musik aus dem Netz heruntergeladen haben. Rund 90 Ermittler suchten im Auftrag der Plattenindustrie im Internet nach Spuren illegal heruntergeladener Musikstücke, sagte der stellvertretende Geschäftsführer des Bundesverbandes der Fonografischen Wirtschaft, Stefan Michalk, am Mittwoch in Berlin. Falls die so genannte IP-Adresse des betreffenden Computers entdeckt werde, könne diese an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.

Michalk schätzte, dass der Industrie durch das illegale Herunterladen der Songs und illegales Kopieren rund eine Milliarde Euro an Umsatz verloren gehen. Allerdings würden einmal erwischte Täter meist nicht wieder rückfällig. Legal seien im vergangenen Jahr 27 Millionen Titel heruntergeladen worden, die meisten zu Preisen zwischen 99 Cent und 1,30 Euro. Illegale Downloads gab es 2003 in Deutschland 600 Millionen, 2006 waren es nur noch 374 Millionen. Den Rückgang führt der Deutsche Phonoverband unter anderem auf eine Reihe neuer legaler Angebote im Netz wie Musicload, Napster oder iTunes zurück.

An den Musik-Genres der illegal heruntergeladenen Titel lasse sich erkennen, dass ein Großteil der Tatverdächtigen Jugendliche seien, sagte Michalk dem "Westfalen-Blatt". Mit den Eltern würden dann oft außergerichtliche Vergleiche über den Schadenersatz geschlossen. Je nach Datenmenge und persönlichen Verhältnissen liegen diese zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro, erklärte er. Der Karlsruher Rechtsanwalt Michael Rosenthal sagte, dass es nur selten zu sehr hohen Zahlungen komme. "Meiner Erfahrung nach bewegen sich die Beträge maximal zwischen 2000 und 6000 Euro", sagte er.

Rosenthal wies daraufhin, dass es noch keine einheitliche Rechtsprechung oder obergerichtliche Urteile zu Fällen gebe, in denen Kinder regelmäßig Musik aus illegalen Tauschbörsen heruntergeladen hätten. "Dennoch gilt der Grundsatz: Eltern haften für ihre Kinder", sagte der Anwalt. Allerdings setzten die Gerichte nicht voraus, dass Eltern über alle Aktivitäten ihrer Kinder im Netz informiert seien.

Quelle: ntv.de

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