Kino.to reloaded Illegales Filmportal wieder online
12.07.2011, 12:20 UhrAnfang Juni gelang der Dresdener Staatsanwaltschaft ein spektakulärer Schlag gegen die illegale Streaming-Webseite Kino.to: Etliche Mitarbeiter wurden festgenommen, Rechner, Geld und Luxusautos beschlagnahmt. Nun ist das Angebot trotzdem wieder online: als KinoX.to.
Die Streaming-Plattform Kino.to wird offenbar unter der Adresse KinoX.to weitergeführt. Auf der neuen Webpräsenz sei das komplette Angebot an Filmen und Serien zu finden, das schon beim Vorgänger vorhanden war, berichtet das Fachblog gulli.com.
Auf der Startseite machen sich die anonymen Betreiber über Rechteinhaber und Strafverfolger lustig. Ausdrücklich erwähnt wird die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, GVU, die die Aktion der Dresdener Staatsanwaltschaft angestoßen hatte.
Auf kinoX.to heißt es: "Liebe GVU, Filmindustrie und Staat: Denkt ihr wirklich ihr könnt uns stoppen nur weil ihr haufenweise Geld habt? Wie kann es sein, dass harmlose Webseitenbetreiber auf eine Stufe mit Mördern und Vergewaltigern gestellt werden? Merkt ihr überhaupt noch was in eurem Wahn? Für was finanzieren wir euch jeden Monat? Damit ihr uns verarscht?!"
Ehemalige und künftige Nutzer der Seite sollen dagegen beruhigt werden: "Macht euch keine Sorgen, wir haben nie Daten gespeichert und werden es auch weiterhin nicht tun."
GVU nicht überrascht
GVU-Pressesprecherin Christine Ehlers verurteilte in einer ersten Reaktion das Revival des Portals. Gegenüber Gulli.com sagte sie: "Das Auftauchen der Seite ist keineswegs überraschend. Dass es vergleichsweise lange gedauert hat, bis diese Resteverwertung von kino.to online gestellt wurde, offenbart, wie empfindlich die Aktion der Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Szene getroffen hat. Insgesamt macht das Verfahren schon jetzt deutlich, dass die Köpfe hinter dem parasitären System kino.to eindeutig wirtschaftlich motivierte Kriminelle sind." Ihre Organisation werde auch weiterhin unterstützen, dass "digitale Hehler" strafrechtlich verfolgt würden.
Gegen Nutzer solcher Streaming-Seiten ist die GVU zwar bisher noch nicht vorgegangen, wie Ehlers auf Anfrage von n-tv.de bestätigte. Die Gesellschaft vertritt aber die Auffassung, dass auch das Ansehen solcher offensichtlich illegalen Vorlagen strafbar sei, weil auch dabei Daten auf dem heimischen Rechner gespeichert würden - wenn auch nur kurzzeitig.
Unter Juristen ist der Sachverhalt umstritten. Einschlägige Urteile dazu stehen noch aus. Millionen Nutzer des Portals machten sich aber Sorgen, dass ihnen Anzeigen und teure Abmahnungen ins Haus flattern.
Quelle: ntv.de, tle