Technik

Gutachten über Video-Spiele Kennzeichnung unzureichend

Eine Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums zeigt laut einem Bericht des "Spiegels" deutliche Schwachpunkte im deutschen Jugendmedienschutz auf. In der bislang unveröffentlichten Untersuchung des Hamburger Hans-Bredow-Instituts (HBI) beklagen die Gutachter demnach unter anderem, dass vielfach nachvollziehbare Kriterien für die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen fehlten. So werde etwa das Suchtrisiko ebenso wenig in die Bewertung einbezogen wie das Angst machende Potenzial eines Spiels.

Zudem richteten sich die Altersempfehlungen an medienkompetente Jugendliche, aber nicht an gefährdete, unreife Altersgenossen. Im Zentrum der HBI-Kritik steht die Arbeit der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle), die für die Kennzeichnung zuständig ist. Deren Bewertungen seien "von sehr unterschiedlicher Struktur, Differenziertheit und Qualität", was für Transparenz und Akzeptanz suboptimal sei, klagen die Gutachter. Deshalb müsse die Zahl der Tester erhöht, ihre Auswahl, Schulung und Kontrolle verbessert werden.

Mangelhaft sei auch die Zusammenarbeit mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Die Folge: Gefährliche Killerspiele seien schon zum größten Teil verkauft, ehe sie verboten würden. Ob solche Produkte tatsächlich nicht in den Handel kommen, werde zudem kaum geprüft, weil sich weder Ordnungsämter noch Polizei oder Staatsanwaltschaften zuständig fühlten.

Quelle: ntv.de

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