Technik

Software aus dem Internet Unklare Rechtslage

Computernutzer sollten aus dem Internet heruntergeladene Software nicht einfach weiterverkaufen. Nach Angaben des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) in Berlin ist es unter Juristen umstritten, ob die Lizenzen solcher Software weiterverkauft werden dürfen. Zwei Gerichte hätten bereits entschieden, dass Software-Hersteller die Übertragung dieser Nutzungsrechte auf Dritte ausschließen dürfen.

Der BITKOM empfiehlt, vor dem Weiterverkauf im Lizenzvertrag nachzuschauen, welche Regelungen für die Weitergabe der Lizenz im Einzelfall vorgesehen sind. Juristisch unproblematisch sei dagegen der Weiterverkauf von so genannter Einzelplatz-Software auf Datenträgern wie CD oder DVD. Voraussetzung hierfür sei lediglich, dass der bisherige Nutzer die Software auf seinem Rechner gelöscht hat.

Quelle: ntv.de

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