Technik

Handy-Telefonate im Auto Verwarngelder erst ab April

Autofahrer, die mit ihrem Handy während der Fahrt telefonieren und dabei keine Freisprechanlage benutzen, müssen erst ab dem 1. April 2001 ein Verwarngeld bezahlen. Die Polizei erhebe ab dem 1. Februar zunächst für zwei Monate keine Strafen, wie der Sprecher des sächsischen Innenministeriums, Thomas Uslaub, mitteilte. Sachsen und die übrigen Bundesländer hätten sich darauf geeinigt.

Das Handyverbot am Steuer gelte zwar ab dem 1. Februar, der Verwarnkatalog müsse aber zuvor noch geändert werden. Die Polizei werde telefonierende Auto- und RadfahrerInnen aber schon vom 1. Februar an verwarnen.

Für ein Telefonieren ohne Freisprechanlage ist ein Verwarngeld von 60 DM für AutofahrerInnen und 30 DM für FahrradfahrerInnen vorgesehen.

Quelle: ntv.de

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