Technik

Vorkonfiguriertes Notebook Widerrufsrecht bleibt

Computerkäufer können ein im Versandhandel bestelltes Notebook auch dann wieder zurückgeben, wenn es nach ihren Wünschen vorkonfiguriert worden ist. So entschied der Bundesgerichtshofs (BGH).

Das früher im Fernabsatzgesetz und seit 2002 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgesehene Widerrufsrecht bei Bestellungen per Post oder Telefon gelte auch in diesem Fall, entschieden die Richter in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Az.: VIII ZR 295/01) und folgten damit dem Oberlandesgericht Frankfurt.

Der Kläger hatte den tragbaren Computer mit verschiedenen Zusatz-Komponenten bestellt. Der Computer-Versandhändler hatte sich deswegen auf die Ausnahmevorschrift in dem Gesetz berufen, die das Recht auf den Widerruf ausschließt, wenn die Ware "nach Kundenspezifikation gefertigt" ist.

Das ließen die Richter nicht gelten. Ein Notebook sei aus vorgefertigten Standard-Bauteilen zusammengesetzt, die mit relativ geringem Aufwand ohne Schaden wieder getrennt werden könnten. Der Versandhändler müsse dem Käufer den Kaufpreis und die Versandkosten zurückerstatten.

Quelle: ntv.de

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