Ford

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Wer das Haus seiner Eltern erbt und dort einziehen möchte, muss keine Erbschaftssteuer zahlen. Dies gilt jedoch nur, wenn das Gebäude nicht durch einen Neubau ersetzt wird.
04.05.2016 12:39

Haus der Eltern steuerfrei erben Vorsicht bei Abriss

Wollen Kinder das von den Eltern geerbte Wohnhaus selbst nutzen, entfällt in der Regel die Erbschaftssteuer. Von dem Steuervorteil profitieren jedoch nur Erben, die das Gebäude erhalten. Wird es durch einen Neubau ersetzt, kann das Finanzamt Geld fordern.

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