Kündigung

Nachrichten und Informationen auf einen Blick. Artikelsammlung von n-tv.de zum Thema Kündigung

Keine Lust auf den Job? Wer unzufrieden ist, sollte die Probleme analysieren.
15.03.2015 09:37

Innerlich gekündigt? Wenn der Job nicht passt

Wer von der Arbeit nur genervt ist, sollte das nicht aussitzen. Große Unzufriedenheit im Job kann auf Dauer krank machen. Doch zu kündigen bringt nicht immer die erhoffte Verbesserung. Nicht selten nehmen Beschäftigte ihre Probleme einfach mit.

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12.03.2015 08:59

Bei Jobwechsel Was passiert mit dem Urlaubsanspruch?

Egal ob man fristlos rausgeworfen wird oder von einer anderen Firma abgeworben wird - eine Kündigung bedeutet nicht, dass der Urlaubsanspruch verfällt. Was steht Arbeitnehmern zu und was nicht? Von Isabell Noé

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11.03.2015 18:30

So wehren Sie sich Wenn die Bausparkasse kündigt

Drei Prozent Zinsen oder mehr auf das Ersparte. Was den Bausparkassen früher einen kräftigen Kundenzulauf bescherte, ist nun ein Problem: Die hochverzinsten Altverträge sind für die Anbieter mittlerweile einfach zu teuer. Die gesamte Bauspar-Branche gerät in Schieflage. Tausenden Altkunden flatterte deshalb bereits die Kündigung ins Haus. Wie Kunden jetzt reagieren sollten, zeigt unser TV-Beitrag...

Online-Shopping während der Arbeitszeit: Das kann die Kündigung zur Folge haben. Vorher muss der Arbeitgeber jedoch eine Abmahnung aussprechen.
09.03.2015 15:11

Privates Surfen im Job Wann darf gekündigt werden?

Bei Ebay mitbieten, Facebook checken, schnell ein Bahnticket reservieren: Viele Beschäftigte erledigen Privates online während der Arbeitszeit. Hat der Arbeitgeber etwas dagegen, darf er eine Kündigung aussprechen - allerdings nicht ohne Weiteres.

Der Wirkungsraum von Betriebsräte hat Grenzen. Beim Face-Auftritt einer Firma haben sie etwa kein Mitspracherecht.
09.03.2015 07:53

Kündigung und Facebook-Auftritt Was darf der Betriebsrat?

Betriebsräten kommt in der Regel eine wichtige Kontrollfunktion zu. Wird etwa ein Mitarbeiter gekündigt, muss er dazu angehört werden. Wenig mitzureden haben die Arbeitnehmervertreter jedoch beim Facebook-Auftritt einer Firma.

Das Geld sollte lieber pünktlich fließen. Denn Vermieter dürfen bei Mietrückständen fristlos kündigen.
16.02.2015 13:18

Mieter aufgepasst Bei Zahlungsverzug droht die Kündigung

Mit der monatlichen Miete sollte man lieber nicht schlampen: Schon zwei nicht gezahlte Monatsbeiträge hintereinander berechtigen den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung. Ob der Mieter etwas dafür kann, ist egal, befand der BGH.

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