Einvernehmlicher Sex? Mutmaßlicher Vergewaltiger darf Job behalten
25.02.2015, 12:10 UhrEin Manager wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs an einem Arbeitnehmer verurteilt, wenn auch noch nicht rechtskräftig. Seinen Job darf er aber behalten, während das mutmaßliche Opfer versetzt wird.
Ein Solinger Unternehmen muss einen Manager, der einen Arbeiter sexuell missbraucht haben soll, nicht entlassen. Das hat das dortige Arbeitsgericht entschieden (Az.: 3 Ca 1356/13).
Auch wenn es "überwiegend wahrscheinlich" sei, dass der Manager den Facharbeiter während einer Dienstreise im Schlaf überrascht und sich an ihm vergangen habe, reiche dies wegen verbleibender Zweifel für einen Rauswurf nicht aus, sagte eine Gerichtssprecherin.
Das Gericht wies damit die Klage des Facharbeiters ab. Er hatte die Kündigung seines Vorgesetzten verlangt. Der Manager soll ihn im April 2013 während einer Dienstreise nachts im Hotel im Schlaf überrascht und sich an ihm vergangen haben. In erster Instanz war der Vorgesetzte wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden, der Schuldspruch ist aber noch nicht rechtskräftig - der Vorgesetzte hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.
Der Manager bestreitet die Vorwürfe mit der Begründung, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich gewesen seien. Dem Vorgesetzten war nach dem Vorfall ein Aufhebungsvertrag angeboten worden, den dieser jedoch ablehnte. Daraufhin durfte er an seine alte Stelle zurückkehren, während der Werkzeugmacher in einen anderen Bereich versetzt wurde. Das empörte den Facharbeiter und er verlangte vor Gericht den Rauswurf seines mutmaßlichen Peinigers. Dafür hätte er das Arbeitsgericht aber vollständig von der Schuld des Managers überzeugen müssen.
Im Rahmen einer Analyse der Zeugenaussagen und der Anhörung des Klägers ist demnach zwar die Darstellung des Facharbeiters überwiegend wahrscheinlich und auch eine prinzipielle Glaubwürdigkeit des Klägers gegeben. Allerdings verbleiben Zweifel, so dass das mutmaßliche Opfer das Beweislastrisiko zu tragen hat, urteilte das Gericht.
Quelle: ntv.de, awi/dpa