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Bundesgesetzblatt veröffentlicht Mindestvergütung für Azubis steigt 2026 auf 724 Euro im ersten Lehrjahr

In Berlin bilden weniger Unternehmen aus als im Bundesdurchschnitt aus. Viele finden allerdings auch keine ausreichende Zahl geeigneter Bewerber. (Symbolbild)

In Berlin bilden weniger Unternehmen aus als im Bundesdurchschnitt aus. Viele finden allerdings auch keine ausreichende Zahl geeigneter Bewerber. (Symbolbild)

Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt im kommenden Jahr von 682 auf 724 Euro im Monat. Das geht aus einer aktuellen Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt hervor. Die neuen Sätze gelten für junge Menschen, die zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2026 ihre Ausbildung aufnehmen.

Für das zweite Ausbildungsjahr steigt die Mindestvergütung demnach von 805 auf 854, für das dritte von 921 auf 977 und das vierte Jahr von 955 auf 1.014 Euro. Der Azubi-Mindestlohn war 2020 eingeführt worden. Die Höhe wird jährlich fortgeschrieben und richtet sich nach der Steigerung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen in den beiden vorangegangenen Jahren.

Das Statistische Bundesamt hatte im August Zahlen zum Verdienst veröffentlicht. Demnach verdienten Azubis über alle Ausbildungsjahre hinweg im Erhebungsmonat April 2024 im Schnitt 1.238 Euro brutto im Monat. Überdurchschnittlich verdienten demnach Auszubildende in Gesundheits- und Pflegeberufen (1.310 Euro), im Handwerk waren es 1.008 Euro brutto im Monat.

Quelle: ntv.de, dpa

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