Wirtschaft

Neues Gesetz gegen Ausbeutung Bund geht Missstände in Schlachthöfen an

Für Betriebe mit normalen Arbeitsbedingungen geht es auch um fairen Wettbewerb.

Für Betriebe mit normalen Arbeitsbedingungen geht es auch um fairen Wettbewerb.

(Foto: picture alliance / dpa)

In großen Schlachtbetrieben sind Menschen oft zu miserablen Bedingungen beschäftigt. Oft trifft es dabei Arbeitnehmer aus Osteuropa. Ein neues Gesetz soll Missstände eindämmen - und diese sind laut Medien, Gewerkschaften und Aktivisten vielfältig.

Die Bundesregierung will per Gesetz gegen schlechte Arbeitsbedingungen osteuropäischer Arbeitnehmer in deutschen Schlachthöfen vorgehen. Geplant ist unter anderem, dass Konzerne für die Machenschaften von Subunternehmen haften müssen. Die Beschäftigten stünden oft an letzter Stelle einer Kette von Subunternehmen, sagte der CDU-Arbeitsmarktexperte Karl Schiewerling. Es herrschten oft undurchschaubare Verhältnisse bis hin zu kriminellen Machenschaften.

Die schwarz-rote Koalition wollte in der Nacht zum Freitag das "Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft" beschließen. Darüber berichteten zuvor auch die "Bild"-Zeitung, die "Neue Osnabrücker Zeitung" und die "Oldenburgische Volkszeitung". Der Verband der Ernährungswirtschaft war für eine Stellungnahme zum Gesetz zunächst nicht zu erreichen.

Laut Gewerkschaften, Medienberichten und Aktivisten sind in großen Schlachtbetrieben, in denen Tausende Schweine oder andere Tiere zerlegt werden, viele Menschen zu miserablen Bedingungen beschäftigt. Einige sollen überhöhte Mieten für schlechte Behausungen zahlen, Opfer von Tricksereien bei der Arbeitszeit sein und unerlaubterweise für Arbeitsgerät oder Schutzkleidung zahlen müssen.

Fleischindustrie verteidigt sich

Thema ist das vor allem in den Hochburgen der Fleischproduktion im niedersächsischen Weser-Ems-Gebiet, im Münsterland und in Ostwestfalen-Lippe. Konzerne sollen nun für die Machenschaften von Subunternehmen haften müssen. Vom Lohn soll nichts mehr unerlaubterweise abgezogen werden dürfen. Geplant ist auch, dass die Arbeitszeit Tag für Tag genau aufgeschrieben werden muss. Es sollen Geldbußen von 30.000 bis 50.000 Euro drohen.

"Abgesehen von der ethischen Frage geht es uns um faire Bedingungen für die Arbeitskräfte und um faire Bedingungen im Wettbewerb", sagte Schiewerling. Denn es gebe auch - oft kleinere - Betriebe mit normalen Arbeitsbedingungen.

Arbeitgeber in der Fleischindustrie wie auch in anderen Branchen setzen öfter auf Subunternehmer, die Werkvertragsarbeiter einsetzen. Die Industrie argumentiert, so besser auf Produktionsschwankungen reagieren zu können. Im zurückliegenden Herbst hatte der Verband der Ernährungswirtschaft erklärt, die Situation der Werkarbeiter habe sich in den vergangenen zwei Jahren spürbar verbessert. Der Mindestlohn werde überall gezahlt. Seit Dezember beträgt er 8,75 Euro pro Stunde. Es gebe auch einen Verhaltenskodex, mit dem unter anderem die Wohnsituation der Werkarbeiter verbessert werden solle, hieß es.

Quelle: ntv.de, kst/dpa

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