"Deutliche steuerliche Anreize" Bund will E-Autos als Dienstwagen fördern
04.09.2024, 07:41 Uhr Artikel anhören
Mit dem Ende der staatlichen Förderung bricht die Nachfrage nach E-Autos ein. Im Rahmen ihrer "Wachstumsinitiative" setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, den Absatz wieder anzukurbeln. Das Kabinett stellt nun die Weichen für eine Sonderabschreibung für Unternehmen.
Das Bundeskabinett hat steuerliche Erleichterungen für Elektroautos als Dienstwagen auf den Weg gebracht. In einem Gesetzentwurf heißt es, die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzubringen. "Für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Ziels bedarf es auch weitreichender steuerlicher Maßnahmen." Eine direkte Förderung für Privatkäufer von E-Autos ist nicht geplant.
Die Nachfrage nach E-Autos war nach dem Stopp der staatlichen Förderung eingebrochen. Die Bundesregierung hatte den sogenannten Umweltbonus im Dezember abrupt beendet. Grund waren Sparzwänge im Haushalt. Im Juli verständigte sich die Ampel-Koalition im Zuge der Haushaltsverhandlungen auf eine "Wachstumsinitiative". Eine der Maßnahmen ist die steuerliche Förderung von E-Autos als Dienstwagen.
Konkret geht es darum: Für Unternehmen soll rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonderabschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge eingeführt werden. Außerdem soll bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge der sogenannte Deckel für den Brutto-Listenpreis von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben werden.
Habeck rechnet mit "Nachfrage-Push"
Wirtschaftsminister Robert Habeck hatte bereits von einem Schub gesprochen, um die Nachfrage nach E-Mobilität wieder hochzuziehen. Er erwarte einen "Nachfrage-Push". Dienstwagen spielen eine wichtige Rolle auch für den Gebrauchtwagenmarkt, weil sie vergleichsweise kurze Zeit gehalten werden.
Im Gesetzentwurf heißt es zu den geplanten neuen Maßnahmen, damit würden "deutliche steuerliche Anreize" insbesondere für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich gesetzt. Die Regelung umfasse ausschließlich neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Sie soll für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 befristet eingeführt werden. "Die temporäre Begrenzung setzt Anreize für zügige Investitionsentscheidungen."
Die Steuermindereinnahmen werden im Gesetzentwurf für das Jahr 2024 als geringfügig bezeichnet. Im Jahr 2025 werden die Steuermindereinnahmen auf 480 Millionen Euro beziffert, sie sollen bis 2028 auf 540 Millionen Euro steigen.
Verband begrüßt Vorhaben
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) mahnte einen schnellen Parlamentsbeschluss für die vom Kabinett auf den Weg gebrachten steuerlichen Anreize an. VDA-Präsidentin Hildegard Müller nannte den Kabinettsbeschluss "ein wichtiges und richtiges Signal", das gerade mit Blick auf den abrupten Wegfall des Umweltbonus Ende vergangenen Jahres und die aktuell schwächere Nachfrage nach E-Autos dringend geboten sei. "Jetzt kommt es darauf an, dass Bundestag und Bundesrat die neuen Maßnahmen zügig im parlamentarischen Verfahren beschließen", betonte Müller. "Langwierige Verhandlungen, Verzögerungen und eine Verwässerung des Pakets wie beim Wachstumschancengesetz müssen vermieden werden."
Müller betonte, insbesondere die Anhebung der Bemessungsgrundlage für die reduzierte Firmenwagenbesteuerung für rein batterieelektrische Fahrzeuge trage dazu bei, den Hochlauf der E-Mobilität in Deutschland zu beschleunigen. Dadurch werde in der Folge auch der Gebrauchtwagenmarkt für vollelektrische PKW gestärkt werden, weil Firmenwagen nach Ablauf der Leasingzeit von in der Regel drei Jahren zu einem günstigen Preis als Gebrauchtwagen zur Verfügung ständen. Die vorgesehene Einführung einer beschleunigten Abschreibung für neu zugelassene vollelektrische Fahrzeuge für Unternehmen könne für den Hochlauf der Elektromobilität ebenso unterstützend wirken.
Quelle: ntv.de, mdi/dpa/AFP