Wirtschaft

Nur Wetterwarnungen sind gratis DWD verliert App-Streit gegen Wetteronline

Eine Branche, zwei Finanzierungsmodelle: Wetteronline ist ein privater Anbieter, der DWD lebt von Steuergeldern.

Eine Branche, zwei Finanzierungsmodelle: Wetteronline ist ein privater Anbieter, der DWD lebt von Steuergeldern.

(Foto: picture alliance/dpa)

Wetter-Apps bringen den Wetterbericht aufs Telefon. Private Anbieter verlangen für ihre Informationen eine Gebühr oder integrieren Werbung. Eine Bundesbehörde wie der Deutsche Wetterdienst, die mit Steuergeldern finanziert wird, kann darauf verzichten - aber nur für Unwetterwarnungen.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) darf zum Schutz privater Mitbewerber in seiner Smartphone-App nur Unwetterwarnungen gratis anbieten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass alle Vorhersagen und Informationen, die darüber hinausgehen, kostenpflichtig oder werbefinanziert sein müssen. Für die Nutzer ändert sich trotz des Urteil allerdings nichts: Der meteorologische Dienst der Bundesregierung hatte Vollversion seiner Warnwetter-App wegen des Streits zuletzt schon für einmalig 1,99 Euro verkauft und will diese Praxis beibehalten.

Geklagt hatte das Bonner Unternehmen Wetteronline. Geschäftsführer Joachim Klaßen begrüßte das Urteil: "Jeder private Anbieter muss irgendwie seine Dienstleistungen finanzieren und seine Mitarbeiter bezahlen", sagte er. Wenn der DWD eine Gratis-App mit Steuergeld finanziere, sei das ein Wettbewerbsnachteil. Das kostenlose Angebot von Wetteronline enthält Anzeigen. Die werbefreie Variante der App müssen Nutzer kaufen.

Regenkarten gibt es in der Warnwetter-App nur noch in der 1,99-Euro-Vollversion.

Regenkarten gibt es in der Warnwetter-App nur noch in der 1,99-Euro-Vollversion.

(Foto: imago images/Gottfried Czepluch)

Der DWD hatte seine Warnwetter-App 2015 auf den Markt gebracht. Die Herausgabe amtlicher Unwetterwarnungen ist eine zentrale Aufgabe der Bundesbehörde mit Sitz in Offenbach, die auch gesetzlich verankert ist. Darauf beschränkte sich die App aber nicht. Sie enthielt auch allgemeine Wetterinformationen und detaillierte Wetterberichte. Damit hat der Wetterdienst laut BGH die Grenzen seiner Ermächtigungsgrundlage überschritten.

Die Behörde habe mit der App zwar nicht erwerbswirtschaftlich gehandelt, urteilten die obersten Zivilrichter. Das Angebot sei aber als geschäftliche Handlung zu sehen und damit an den Regeln des Wettbewerbsrechts zu messen. "Wir bedauern das Urteil natürlich sehr", sagte DWD-Sprecher Uwe Kirsche. Der Dienst hätte den Menschen gern mehr anbieten wollen.

Nur noch Basisversion kostenlos

DWD-Vorstandsmitglied Hans-Joachim Koppert hatte nach der Karlsruher Verhandlung im Dezember betont, dass die Warnungen in der App ja im Vordergrund stünden. Damit die Menschen die Wetterlage richtig verstehen könnten, sei es aber notwendig, mehr Informationen bereitzustellen. Bei einer Gewitterwarnung wolle der Nutzer auch das Radarbild anschauen - "um zu sehen, wo kommt das her, wo zieht das hin, intensiviert sich das vielleicht", sagte Koppert damals. "Wir verstehen unter Warnung eben mehr als die bloße Warnung."

Das Landgericht Bonn hatte dem DWD bereits 2017 die App in ihrer ursprünglichen Form verboten. Das Oberlandesgericht Köln hob dieses Urteil zwar 2018 auf. Der Wetterdienst hatte wegen des offenen Rechtsstreits trotzdem bis auf weiteres darauf verzichtet, die Vollversion kostenlos anzubieten. Die Gratis-App wurde abgespeckt. "Daran wird sich nichts ändern", sagte DWD-Sprecher Kirsche.

Kostenlos gibt es damit auch in Zukunft nur noch eine Basisversion, die ausschließlich über Unwetterwarnungen informiert. Die kostenpflichtige Vollversion enthält alle zusätzlichen Angebote, zum Beispiel Radarbilder mit Blitzen, UV-Warnungen und Unwettervideos.

Quelle: ntv.de, chr/dpa

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