Wirtschaft

Tengelmann-Übernahme Gabriel weist Befangenheit zurück

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf stoppt die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka. Der Grund: Wirtschaftsminister Gabriel sei nicht neutral gewesen. Sein Ministerium reagiert mit Vorwürfen gegen das Gericht.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den vom Oberlandesgericht Düsseldorf erhobenen Vorwurf der Befangenheit zurückgewiesen. Die Richter des 1. Kartellsenats in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt hatten entschieden, die Sondererlaubnis von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel für die Fusion der Supermarktketten Edeka und Kaiser's Tengelmann sei rechtswidrig.

Gabriel habe "über die Erteilung der Erlaubnis nicht entscheiden dürfen, da sein Verhalten im Erlaubnisverfahren die Besorgnis seiner Befangenheit und fehlenden Neutralität begründe", so das Oberlandesgericht. Gabriel habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens "geheime Gespräche" mit Kaiser's Tengelmann und Edeka geführt.

Dazu erklärte das Wirtschaftsministerium, die Feststellung des Gerichts, es habe kein "transparentes, objektives und faires Verfahren" gegeben, sei nicht zutreffend. "Die vom Gericht behauptete Befangenheit wurde von keinem Verfahrensbeteiligten zu keinem Zeitpunkt vorgetragen", so das Ministerium. Gabriel habe Gespräche mit den Antragsstellern geführt, was "üblich, möglich und zulässig" sei.

Zudem sei nicht nachvollziehbar, "dass Arbeitnehmerrechte vom Gericht nicht als Gemeinwohlgrund angesehen werden". Das Wirtschaftsministerium bleibe bei seiner Auffassung, "dass die Sicherung von Arbeitnehmerrechten und der Erhalt von rund 16.000 Arbeitsplätzen sehr wohl einen Gemeinwohlgrund darstellen können".

Das Ministerium werde das Urteil jetzt auswerten und dann über weitere Schritte entscheiden, heißt es in der Mitteilung weiter. Denkbar ist, dass Gabriel eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreicht.

Quelle: ntv.de, hvo/dpa

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