Wirtschaft

Benzinpreis-Kartellverfahren Jet-Betreiber macht Ärger

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(Foto: picture alliance / dpa)

Das Bundeskartellamt kommt einem Medienbericht zufolge mit seinen Wettbewerbsverfahren hinsichtlich der Preisbildung bei den Mineralölkonzernen nicht voran. Jet-Betreiber ConocoPhilipps verweigere die Auskunft. Nun schalte die Behörde das Düsseldorfer Oberlandesgericht ein.

Die Wettbewerbsverfahren, mit denen das Bundeskartellamt gegen die fünf großen Mineralölkonzerne vorgeht, hängen nach einem Zeitungsbericht derzeit fest. Nach Angaben der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" will der betroffene Ölkonzern ConocoPhilipps, Betreiber der Jet-Tankstellen, den Wettbewerbshütern nicht Auskunft über sein Preisbildungsverfahren geben. Deshalb müsse die Behörde nun den Umweg über das Oberlandesgericht Düsseldorf gehen.

"Wir müssen unser Verfolgungskonzept, Verdachtsmomente und Zahlen offenlegen. Das wird die ganze Sache verzögern", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt dem Blatt.

Die Wettbewerbshüter gehen dem Verdacht nach, dass die fünf marktbeherrschenden Konzerne Aral, Esso, Jet, Shell und Total freien Tankstellen Benzin und Diesel zu überhöhten Preisen verkauft haben sollen. Zudem werfen die Wettbewerbshüter den Konzernen vor, an den eigenen Tankstellen Sprit unterhalb des Beschaffungspreises angeboten zu haben.

Von ConocoPhilipps benötigt das Bundeskartellamt laut Mundt Informationen über die Treibstoffpreise ab Raffinerie. Dagegen setzt sich ConocoPhillips zur Wehr. "Jet ist nicht Teil eines marktbeherrschenden Oligopols und behindert keine Wettbewerber. Die aktuelle Untersuchung des Kartellamtes ist daher unberechtigt", sagte ein Sprecher des Konzerns der FAZ.

Quelle: ntv.de, AFP

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