Bayer muss Millionen zahlen US-Gericht lehnt Überprüfung von Glyphosat-Urteil ab
21.06.2022, 17:28 Uhr
Die Bayer-Tochter Monsanto hat nicht ausreichend vor den Risiken des Unkrautvernichters Roundup gewarnt.
(Foto: picture alliance / SvenSimon)
Der Chemiekonzern Bayer hat den Rechtsstreit um einen glyphosathaltigen Unkrautvernichter endgültig verloren. Der Supreme Court lehnt eine Überprüfung des Falls ab. Damit werden 25 Millionen Dollar Schadenersatz fällig. Geklagt hatte ein an Krebs erkrankter Nutzer der Chemikalie.
Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Überprüfung eines Urteils im Streit um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup abgelehnt. Der Supreme Court teilte mit, dass der sogenannte Hardeman-Fall nicht zur Prüfung angenommen werde, womit eine Verurteilung des Chemiekonzerns Bayer zu 25 Millionen Dollar Schadenersatz rechtskräftig wird. Der Konzern war im vergangenen August vor den Supreme Court gezogen.
Bayer äußerte sich enttäuscht. "Wir können die Ablehnung des Falls Hardeman durch den Supreme Court nicht nachvollziehen", hieß es in einer Erklärung des Unternehmens. "Die Entscheidung untergräbt die Verlässlichkeit von Regulierungsentscheidungen für Unternehmen, weil sie zulässt, dass jeder einzelne Bundesstaat der USA unterschiedliche Gebrauchshinweise verlangen kann."
Bayer hatte im vergangenen August einen Antrag auf Revision des Hardeman-Falls eingereicht und damit den Supreme Court gebeten, die Entscheidung der Berufungsinstanz in dem Fall zu überprüfen. Hintergrund ist, dass Bayer 2018 den Agrarkonzern Monsanto gekauft hatte, dessen Unkrautvernichter Roundup im Zentrum zahlreicher Klagen in den USA steht.
Bayer steht weiter "vollständig hinter den Roundup-Produkten"
Hierbei geht es vor allem um die Frage, ob von dem Mittel eine krebsauslösende Wirkung ausgeht. Bayer betont stets, dass das Mittel bei sachgerechter Anwendung sicher sei, und verweist auf die entsprechende Einschätzung unter anderem der US-Umweltbehörde EPA und auch der Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland. Die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung hatte 2015 hingegen konstatiert, dass Glyphosat "wahrscheinlich krebserregend bei Menschen" sei.
Im Hardeman-Fall hatte ein Bundesberufungsgericht in San Francisco im Mai vergangenen Jahres eine Verurteilung des Konzerns zu Schadenersatz in Millionenhöhe an den an Krebs erkrankten Edwin Hardeman bestätigt, der jahrelang Roundup verwendet hatte. Zur Begründung hatte es in dem Fall unter anderem geheißen, Monsanto habe nicht genügend vor den Risiken des Einsatzes von Roundup gewarnt.
Bayer erklärte zudem, der Konzern stehe "weiterhin vollständig hinter den Roundup-Produkten, die überall auf der Welt ein wichtiges Mittel für eine effiziente Landwirtschaft sind". Mit einem Fünf-Punkte-Plan bereitete sich Bayer darauf vor, mit den Rechtsrisiken künftiger Klagen umzugehen - der Konzern hat Milliardenrücklagen für mögliche Kosten gebildet. Dies sei allerdings "keinerlei Schuldeingeständnis", betonte Bayer.
Der Roundup-Streit hat zu einer wahren Klagewelle gegen Bayer geführt. Der Konzern hat nach eigenen Angaben bereits 107.000 der etwa 138.000 derzeitigen Klagen durch Vergleiche beigelegt. Die Bayer-Aktie verlor nach der Ankündigung aus den USA über vier Prozent. Sie stand am Nachmittag zeitweilig bei 60,79 Euro.
Quelle: ntv.de, lwe/AFP