Panorama

Auf eigenes Verlangen geschlachtet? Bizarrer Mord muss neu verhandelt werden

Nach dem Fund von Leichenteilen suchte die Polizei damals nach Spuren: Ein Ex-Polizist soll sein Opfer auf eigenen Wunsch getötet haben.

Nach dem Fund von Leichenteilen suchte die Polizei damals nach Spuren: Ein Ex-Polizist soll sein Opfer auf eigenen Wunsch getötet haben.

(Foto: picture alliance / dpa)

Zwei Männer lernen sich in einem "Kannibalenforum" kennen: Der eine will getötet und zerstückelt werden, der andere erfüllt ihm den Wunsch. In einem ersten Urteil sieht das Gericht von einer lebenslangen Strafe wegen Mordes ab: Zu unrecht, meint der BGH.

Der bizarre Fall eines Mannes, der in Sachsen auf eigenes Verlangen zerstückelt wurde, muss noch einmal aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Verurteilung des angeklagten LKA-Beamten zu achteinhalb Jahren Haft in seinem Urteil auf. Das Landgericht Dresden hatte zwar unter anderem auf Mord erkannt, aber gleichwohl keine lebenslange Haftstrafe verhängt. Als Begründung gaben die Dresdner Richter den Wunsch des 59-jährigen Opfers an, vom Täter getötet und zerstückelt zu werden.

Laut BGH hatte das Landgericht nicht ausreichend geprüft, ob sich das Opfer nicht doch selbst durch Strangulieren getötet hatte - wie es der Angeklagte in dem Prozess behauptet hatte. Sollte es dafür keine ausreichenden Beweise geben, wäre der Angeklagte somit des Mordes schuldig. Dem BGH zufolge müsste er dann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden.

Keine Hinweise auf Kannibalismus

Der 57-jährige ehemalige Polizeibeamte Detlev G. und sein späteres Opfer, der 59-jährige Geschäftsmann Wojciech S., hatten sich über ein einschlägiges Internetforum kennengelernt und im November 2013 in G.s Haus im Gimmlitztal im Erzgebirge verabredet. In dem sogenannten Kannibalenforum äußerte S. in dem schriftlichen Dialog der beiden unter anderem den Wunsch, gleich nach dem ersten Treffen "geschlachtet" zu werden.

Die Richterin zitierte auch aus einem von G. aufgenommenen Videofilm, in dem die Aussage fiel, "sein fleischiges Etwas" werde lecker sein. Hinweise, dass es tatsächlich zu Kannibalismus kam, gab es aber nicht. Der Angeklagte hatte in dem Verfahren ausgesagt, sein aus Hannover kommendes Opfer habe sich selbst erhängt. Dies war nach Auffassung des Landgerichts aber nicht sehr naheliegend. Außerdem habe der Angeklagte erst nach Rekonstruktion der Tat durch die Ermittler von einem Suizid seines Opfers gesprochen.

Geständnisse am Ende einer solchen Anhörung seien nicht unbedingt sehr glaubwürdig, sagte die Richterin. Und schließlich sei auch in den gefundenen Chats nie von Suizidplänen die Rede gewesen. Eine Tötung auf Verlangen lag nach Auffassung des Gerichts nicht vor. Dass der Getötete über Jahre den Wunsch zu sterben und tiefe persönliche Probleme hatte, sei zwischen den beiden Männern nicht zu Gespräch gekommen. "Ganz sicherlich" habe G. sein Opfer nicht aus Mitleid getötet.

Quelle: ntv.de, jgu/AFP

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