Politik

Pauschalargument "Terrorgefahr" Verfassungsrichter zweifeln am BKA-Gesetz

Gut bewacht: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss über die Regeln für das BKA entscheiden.

Gut bewacht: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss über die Regeln für das BKA entscheiden.

(Foto: picture alliance / dpa)

Seit 2009 ist das Bundeskriminalamt mit neuen Befugnissen zur "Terrorabwehr" ausgestattet. Beim Verfassungsgericht gibt es allerdings Zweifel, dass die Regeln rechtens sind. Das Gesetz könnte kippen.

Das Bundesverfassungsgericht wird wohl Nachbesserungen am umstrittenen BKA-Gesetz verlangen. Das deutete sich in der ersten mündlichen Verhandlung in Karlsruhe an. Nach dem seit 2009 geltenden Gesetz darf das Bundeskriminalamt zur Abwehr internationaler Terrorgefahren vorbeugend Wohnungen abhören und dort heimlich Filmaufnahmen machen. Computer von Verdächtigen dürfen online durchsucht und Telefonate abgehört werden.

Mehrere Richter äußerten Zweifel, ob dabei die Privat- und Intimsphäre ausreichend geschützt ist. Ein effektiver Schutz des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung" sei durch die "massiven Eingriffe" der Überwachungsmaßnahmen bislang möglicherweise nicht gegeben. Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof zufolge lautet die Kernfrage: "Wie viel an Datenschatz darf der Verfassungsstaat den Ermittlungsbehörden zugestehen und welchen Datenschutz muss er für den Bürger sichern?"

Die Richter deuteten auch an, dass der bisherige pauschale Begriff der Terrorgefahr, der die präventiven Maßnahmen erlaubt, wohl präzisiert werden muss. Das Urteil wird im Herbst erwartet.

BKA präsentiert Erfolge

Bundesinnenminister Thomas de Maiziere und BKA-Präsident Holger Münch rechtfertigten das Gesetz in Karlsruhe mit der gestiegenen Bedrohungslage. Deutschland sei seit dem Jahr 2000 insgesamt zwölf islamistischen Anschlägen entgangen. Die geplanten Terrorakte in Deutschland seien "entweder misslungen oder konnten vereitelt werden", erläuterte de Maiziere. Münch sprach von "zwölf konkreten Anschlagsplanungen".

Gegen das Gesetz hatten unter anderem der frühere FDP-Bundesinnenminister Gerhart Baum, Ex-Kulturstaatsminister Michael Naumann von der SPS sowie mehrere Grünen-Bundestagsabgeordnete geklagt. Sie kritisieren, mit dem Gesetz sei eine mächtige Polizei neuen Typs mit geheimdienstlichen Befugnissen geschaffen worden.

Selbst Personen, von denen keine Gefahr ausgehe, könnten zum Objekt der Überwachung werden. Durch umfassende Persönlichkeitsprofile werde die Privatsphäre ausgehöhlt. Im BKA-Gesetz fehle auch eine Regelung zum Schutz des Vertrauensverhältnisses von Ärzten, Rechtsanwälten und Psychologen zu ihren Patienten und Mandanten. Das Gesetz ermögliche dem BKA auch in verfassungswidriger Weise die Weitergabe erhobener Daten an viele Behörden im In- und Ausland.

Quelle: ntv.de, mbo/rts

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