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Dienstag, 24. August 2010

Drogen am Steuer: Beifahrer riskiert Führerschein

Der Führerschein kann schon nach einmaligem Drogenkonsum entzogen werden.

Der Führerschein kann schon nach einmaligem Drogenkonsum entzogen werden.
(Foto: picture alliance / dpa)

Wer unter Drogeneinfluss im Auto sitzt, muss seinen Führerschein auch dann abgeben, wenn kein Richter die Blutprobe angeordnet hat. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim hervor.

Die Richter wiesen die Berufung eines Mannes gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ab. Kurz nachdem er selbst am Steuer saß, war der Kläger bei einer Verkehrskontrolle als Beifahrer überprüft worden. Bei einer Blutprobe wurden Amphetamin und Cannabis festgestellt. Der Mann zog vor Gericht, weil die Blutentnahme ohne Anordnung eines Richters erfolgt war. Das Ergebnis dürfe daher nicht verwendet werden, argumentierte er.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschied jedoch, die Führerscheinbehörde müsse Dritte vor Gefahren durch einen ungeeigneten Kraftfahrer schützen. Es spiele daher keine Rolle, dass die Blutprobe nicht von einem Richter angeordnet worden sei. Zudem führt dem Gericht zufolge bereits der einmalige Drogenkonsum - ausgenommen Cannabis - zur "Fahrungeeignetheit". Daher sei es auch unerheblich, dass der Kläger bei der Verkehrskontrolle nur Beifahrer gewesen sei. Das Urteil ist rechtskräftig. (Az: 10 S4/10)

dpa

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