Ratgeber

Geklaute Brieftasche sorgt für Ausschluss Versicherungsschutz bei Verfolgungsjagd

Wer einen Dieb verfolgt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch der entfällt, wenn es dem Verfolger nicht um die Festnahme des Täters, sondern um die Wiedererlangung des Diebesguts geht.

Für einen Sturz bei einer Verfolgungsjagd steht die gesetzliche Unfallversicherung nicht immer ein.

Für einen Sturz bei einer Verfolgungsjagd steht die gesetzliche Unfallversicherung nicht immer ein.

(Foto: dpa)

Wer einen Dieb jagt und dabei stürzt, kann nicht immer auf die gesetzliche Unfallversicherung zählen. Zwar springt sie auch ein, wenn sich die Verfolgung im Ausland auf einer Reise ereignet. Der Schutz ent fällt aber, wenn es um die Wiedererlangung des Diebesguts geht. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über ein Urteil des Sozialgerichts Berlin (Az.: S 163 U 279/10).

Der Fall: Der Mann war zu einem Kongress nach Barcelona geflogen. Er nutzte das anschließende Wochenende, um mit seiner Verlobten die Stadt zu erkunden. Nach einem Restaurantbesuch überfielen ihn zwei Männer und stahlen ihm die Brieftasche. Als der Kläger den Tätern nachsetzte, stellte ihm einer der Diebe ein Bein. Der Kläger stürzte und zog sich einen schweren Trümmerbruch des linken Ellenbogens zu. Hinzugekommene spanische Passanten alarmierten die örtliche Polizei, woraufhin eine Motorradstreife wenige Minuten nach der Flucht der Täter erfolglos deren Verfolgung aufnahm - die Täter entkamen.

Einige Wochen später zeigte er das Geschehen der Unfallkasse an, wobei er das in katalanischer Sprache abgefasste Protokoll seiner Vernehmung und seiner Strafanzeige, welche unmittelbar vor seinem Abflug auf dem Flughafen durch die dortige Polizeidienststelle gefertigt worden waren, beifügte. Diese lehnte den Versicherungsschutz ab. Dem Bestohlenen sei es nur darum gegangen, seine Brieftasche wiederzubekommen. Der Mann klagte gegen die Unfallversicherung.

Das Gericht schloss sich der Argumentation der Versicherung an. Zwar sei versichert, wer sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person, die einer Straftat verdächtig sei, persönlich einsetze. Dieser Versicherungsschutz gelte auch für das Ausland. Versichert wäre der Sturz somit gewesen, wenn der Mann die Verfolgung auch aufgenommen hätte, ohne dass es um seine Brieftasche gegangen wäre. Davon war das Gericht jedoch nicht überzeugt.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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