Ratgeber

Mehr Zeit für Alkoholsünder Keine Blutprobe ohne Richter

Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass die Polizei für mutmaßliche Alkoholsünder ohne richterliche Genehmigung keine Blutentnahme anordnen kann. Wenn es eilt, genügt allerdings eine mündliche Anweisung eines Richters.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Einem Verdächtigen darf Blut nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) grundsätzlich nur mit richterlicher Erlaubnis abgenommen werden. Vor einer Blutentnahme etwa wegen des Verdachts auf Alkohol am Steuer müsse in der Regel ein Richter befragt werden, heißt es in dem Beschluss.

Nur wenn der Ermittlungserfolg durch das Abwarten auf die richterliche Entscheidung gefährdet würde, dürfe ausnahmsweise ohne Anordnung gehandelt werden. Die Verfassungsrichter, die damit die Rechte Verdächtiger in Ermittlungsverfahren stärkten, gaben einer Frau aus dem Raum Nürnberg recht. Ihr war wegen einer mutmaßlichen Trunkenheitsfahrt im Dezember 2007 ohne richterliche Erlaubnis Blut abgenommen worden. (Az.: 2 BvR 1046/08)

Vom Ehemann verpfiffen

Die Polizei hatte an einem Freitagnachmittag vom getrennt lebenden Ehemann den Tipp bekommen, dass die spätere Klägerin betrunken Auto fahre. Eine halbe Stunde später verschafften sich die Ermittler Zutritt zu ihrer Wohnung. Nach einem sofortigem Atem-Alkoholtest wurde ihr auf der Polizeiwache Blut abgenommen. Nachdem die erste Probe einen Blutalkoholwert von 1,69 Promille ergeben hatte, wurde der Führerschein eingezogen.

Gegen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr legte die Frau erfolglos Beschwerde ein. Denn Amts- und Landgericht sahen in der Blutentnahme keine Rechtsverletzung. Für die Befragung eines Richters sei keine Zeit gewesen, hieß es. Selbst an einem Wochentag wie hier brauche dessen Entscheidung wegen der hierfür benötigten schriftlichen Antragsunterlagen zu lange.

Nach dieser Auffassung wäre niemals Zeit für eine richterliche Anordnung, kritisierten die Verfassungsrichter. Notfalls könne ein Richter den Fall ohne schriftliche Unterlagen prüfen und die Erlaubnis mündlich erteilen. Ob das hier ausgereicht hätte, müssen die Gerichte jetzt genauer prüfen.

Quelle: ntv.de, rts

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