Wagen gegen Bargeld Achtung Auto-Betrüger!
23.09.2005, 10:50 UhrUm sich beim privaten Verkauf des Autos vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, sollten Verbraucher immer nach dem Prinzip "Zug um Zug" verfahren.
"Das Auto wird nicht eher aus der Hand gegeben, bevor man Bargeld gesehen hat", erklärt Volker Lempp, Justiziar beim Auto Club Europa. Dadurch sei sicher gestellt, dass Verkäufer die vereinbarte Summe erhalten. Betrüger arbeiteten beispielsweise häufig mit ungedeckten Schecks. Wenn Verkäufer das beim Einlösen bemerken, sei das Auto bereits weg.
Als weitere Vorsichtsmaßnahme empfiehlt Lempp, sich immer von der Identität des Kaufinteressenten zu überzeugen. Dazu sollten sich Verkäufer den Ausweis zeigen lassen. Probefahrten sollten nur gemeinsam unternommen werden - und auch erst, nachdem der Verkäufer den Führerschein des Interessenten gesehen hat. Dadurch sei man auch bei der Kasko-Versicherung auf der sicheren Seite. Diese kommt für entstandene Schäden nur auf, wenn der Fahrer bei der Probefahrt im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen ist.
Wird das Fahrzeug nach Erhalt der Verkaufssumme übergeben, ist es nach Angaben des ACE-Justiziars ratsam, sich die Übergabe der Zulassungspapiere quittieren zu lassen. Nur diese Quittung gelte als Beweis, dass der Wagen den Halter gewechselt hat. Dies sei beispielsweise in dem Fall hilfreich, wenn der Käufer nicht wie vereinbart den Wagen bei der Zulassungsstelle und Versicherung ummeldet, sondern auf dem Namen des Verkäufers weiterfährt. Laut Lempp muss aber auch der Verkäufer seinerseits den Verkauf des Wagens der Zulassungsstelle und der Versicherung mitteilen. Als Nachweis sollte die erwähnte Quittung mitgeschickt werden.
Quelle: ntv.de