Mit 60 km/h auf der Autobahn Bei Unfall Mithaftung
28.05.2003, 17:14 UhrNicht nur Rasen kann teuer werden. Bei Unfällen auf der Autobahn können auch Fahrer zur Mithaftung herangezogen werden, die zu langsam unterwegs sind. Dies berichten die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Wilhelmshaven.
Im konkreten Fall war ein Autofahrer von der Überholspur auf die rechte Fahrbahn gewechselt, um einem von hinten kommenden schnelleren Wagen Platz zumachen. Dabei habe der Fahrer nicht einkalkuliert, dass auf dem rechten Streifen vor ihm eine Autofahrerin mit nur etwa 60 Stundenkilometer Geschwindigkeit unterwegs war. Er prallte auf den Wagen, der sich überschlug. Die Autofahrerin wurde dabei verletzt.
Das Gericht bürdete der Fahrerin den Angaben zufolge eine Mithaftungsquote von 50 Prozent für die Unfallschäden auf. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass sie auf der Autobahn eindeutig zu langsam gefahren sei, so das Gericht.
Quelle: ntv.de